400 bis 500 Medien drohte der Wiener Anwalt Georg Zanger Klagen in - zusammen -Millionenhöhe an: Als Natascha Kampusch im August 2006 vor ihrem Entführer geflohen war, veröffentlichten Zeitungen, Agenturen, Fernsehsender Fotos aus ihrer Kindergartenzeit, die zuvor schon jahrelang für die Fahndung von der Polizei zur Verfügung gestellt waren. Aufgenommen von Fotografin Eva-Maria Painer, die dafür nun Honorare und Schadenersatz forderte. Der Oberste Gerichtshof entschied nun in einigen Punkten gegen Painer.

STANDARD-Anwältin Maria Windhager (Kanzlei coop-recht) hatte die Urteile der ersten beiden Instanzen für mehrere Verlage aus Österreich und Deutschland vor dem Obersten Gerichtshof bekämpft und bekam in Grundsatzfragen recht.

  • Urhebernennung Medien sind grundsätzlich verpflichtet, den Urheber von Fotos anzuführen. Bei den Kampusch-Bildern unterblieb das aus einem einfachen Grund: Painers Name stand nicht auf den Fotos, sondern nur auf Schmuckmappen und Passepartouts, in denen sie die Fotos auslieferte. Die Polizei gab die Fotos an die Medien naturgemäß ohne Schmuckmappen weiter. Laut Oberstem Gerichtshof ist aber zu berücksichtigen, ob es den Medien überhaupt möglich war, den Namen herauszufinden, wenn die Mappen fehlten. Im weiteren Verfahren muss nun geklärt werden, wie die Fotos den Medien tatsächlich übergeben wurden.
  • Fahndungszweck Der Oberste Gerichtshof entschied auch, dass Medien die Fotos veröffentlichen durften, wenn über den Fahndungszweck berichtet wurde. Anwältin Maria Windhager sieht das in den meisten Fällen erfüllt, schließlich sei es meist auch um die Suche nach etwaigen Mittätern gegangen.
  • Phantombild Anwalt Zanger reklamierte für die Fotografin auch Rechte an einem Phantombild, das ein Computergrafiker unter anderem auf der Grundage von Painers Fotos erstellt hatte. Der Oberste Gerichtshof entschied nun, dieses Bild sei als neues, unabhängiges und selbst urheberrechtlich geschütztes Werk zu sehen. Die Medien durften es also ohne Zustimmung Painers veröffentlichen.

Von der APA, vertreten von Michael Pilz, forderte Zanger anfangs 15.000 Euro, inzwischen 20.000. Laut Pilz hatte man sich schon auf einen Vergleich - über 1000 Euro - geeinigt, den Zanger aber wiederrufen habe. Das Gericht vertrete nun den Standpunkt, dass es hier nur noch um maximal 1000 Euro gehen könne, sagt Pilz. (Harald Fidler, DERSTANDARD; Printausgabe, 8./9.11.2008)