Linz/Wien - Die juristische Causa "Freischütz" beschäftigte am Freitag in Linz erstmals das Gericht. Der bekannte Regisseur Kurt Palm hat das Landestheater nach dem Urheberrecht geklagt, weil dieses seine Inszenierung der Weber-Oper ohne Rücksprache von ursprünglich zwei Stunden und zehn Minuten Dauer auf eine Stunde und 15 Minuten gekürzt habe. Palms Anwalt erweiterte vor Gericht am Freitag den Vorwurf erstmals auch dahingehend, dass diese Kürzung eine "rufschädigende Entstellung" der Arbeit von Kurt Palm gewesen sei. Der Anwalt des Theaters wies diese Vorwürfe zurück.

Palm hatte den "Freischütz" für die Spielzeit 2000/2001 des Linzer Landestheaters bearbeitet und inszeniert, eine Spielzeit später gab es eine Wiederaufnahme und schließlich zwei "Vorstellungen" in der "gekürzten" Version. Das ist jetzt der Streitpunkt in diesem Fall, der aber nach Auffassung von Theaterleuten grundsätzliche Bedeutung hat - gehe es doch um die Frage, wieweit ein Theater in das Werk eines Regisseurs und Autors - in diesem Fall der Dialoge im "Freischütz" - eingreifen darf oder nicht.

"Rufschädigende Entstellung der Arbeit von Kurt Palm"

Der Wiener Anwalt Alfred Noll, der Palm vertritt, wies bei der ersten Verhandlung am Freitag speziell auf diesen Punkt hin und forderte aus diesen grundsätzlichen Erwägungen, dass das Landestheater zur "Unterlassung" der Aufführung des "Freischütz" in der gekürzten Fassung verpflichtet werde. Auch wenn diese Operninszenierung gar nicht mehr auf dem aktuellen Spielplan stehe. Außerdem forderte Noll einen zumindest symbolischen Schadenersatz für seinen Mandanten, denn durch die Verkürzung sei es zu einer "rufschädigenden Entstellung der Arbeit von Kurt Palm" gekommen, dessen Ruf sei dadurch beeinträchtigt, und es sei sein "Berufsansehen vermindert" (Noll).

Eine Sicht der Dinge, die Peter Burgstaller, der Anwalt des Landestheaters, entschieden zurückwies. Es sei keine "Verkürzung" des "Freischütz" erfolgt, man habe nur für zwei Termine im Rahmen des Schülerprogramms Ausschnitte der Oper zusammengestellt. Das sei beim Landestheater Linz sei Jahren so üblich, und das habe Kurt Palm auch gewusst. Es könne daher auch von keiner "Entstellung" der Regiearbeit von Palm die Rede sein, so Burgstaller.

Schadenersatz von 3.000 Euro als Kompromiss?

Der Richter unterbreitete in der Folge einen Kompromissvorschlag: Das Landestheater solle formal zusagen, die Aufführung der gekürzten Freischütz-Version künftig zu unterlassen. Und das Theater solle an Palm einen Schadenersatz von 3.000 Euro leisten. Palms Anwalt Noll erklärte sich damit einverstanden, Theater-Anwalt Burgstaller sagte, er werde diesen Kompromissvorschlag mit Intendant Michael Klügl besprechen.

Sollte es zu keinem Kompromiss kommen, steht vermutlich ein langwieriges Verfahren ins Haus. Unter anderem wird vom Gericht auch ein Sachverständiger für Opern mit einem "Freischütz-Gutachten" zu beauftragen sein. (APA)