Alle fünf Angeklagten in dem Geschwornen-Prozess wegen Wiederbetätigung im Landesgericht Wels sind Mittwochabend freigesprochen worden. Staatsanwalt Franz Haas meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Den Angeklagten hätten im Fall eines Schuldspruches zehn bis 20 Jahre Haft, in Extremfällen sogar lebenslänglich gedroht.

Stundenlange Beratungen

Dem Wahrspruch der Geschwornen im Welser BfJ-Prozess sind stundenlange Beratungen und zahlreiche Verhandlungstage seit Prozessbeginn Mitte Mai vorangegangen. Nachdem die Laienrichter in ihrer Beantwortung aller Haupt- und Eventualfragen die Schuld der einzelnen Angeklagten meist einstimmig, zumindest aber mehrheitlich verneint hatten und Richterin Birgit Ahammer den Freispruch verkündet hatte, zeigten sich die Angeklagten sichtlich erleichtert. Die trotz später Stunde zahlreich anwesenden Anhänger der Angeklagten spendeten lauten Applaus.

In dem von einem massiven Polizeiaufgebot begleiteten Prozess waren den Angeklagten Verbrechen nach dem nur selten angewendeten Paragrafen 3a des Verbotsgesetzes zur Last gelegt worden: Dieser stellt den Aufbau einer nationalsozialistischen Organisation unter Strafe. Laut Anklageschrift hätten sie im Zeitraum von Oktober 2001 bis Jänner 2003 den Bund freier Jugend (BfJ) auf Basis von NS-Gedankengut geschaffen, um "durch dauerhafte Wiederbetätigung und Propaganda die verfassungsmäßige Struktur der Republik Österreich durch eine Volksgemeinschaft nationalsozialistischer Prägung zu ersetzen". Die Staatsanwaltschaft sprach sogar von einer "direkten Neuschöpfung der Hitler Jugend". Sie hätten sich als Leiter, dessen Stellvertreter und "Propagandachef" führend in der Organisation betätigt. Zwei weitere der Beschuldigten sollen laut Anklage als "Leiter der Einsatzgruppe" und als rechtlicher Berater aktiv gewesen sein.

"Polit-Prozess"

Das haben sie sowie ihre Verteidiger Herbert Schaller und Andreas Mauhart stets bestritten. Schaller kritisierte, es handle sich um einen "Polit-Prozess". Seine Mandanten seien lediglich "junge Menschen, die das Schicksal ihres Volkes in die Hand nehmen wollen". Sie hätten sich nur mit politischen Fragen beschäftigt, aber nicht im nationalsozialistischen Sinn wiederbetätigt. Auch Mauhart betonte die Harmlosigkeit seiner Mandanten.

Auslöser für das Aktivwerden der Justiz war ein Rechtsextremen-Treffen Ende März 2007 in St. Johann (Pongau) in Salzburg. Rund 60 zum Teil amtsbekannte Teilnehmer aus Oberösterreich feierten in einem Gasthaus den "Tag der Volkstreuen Jugend". Ein Großaufgebot der Polizei löste die Versammlung auf und beschlagnahmte einschlägige Bücher, CDs, Transparente etc. Einige Tage später wurden die drei als Rädelsführer beschuldigten in Oberösterreich verhaftet. Später erfolgte die Anklage, von der sie im Prozess am Mittwoch - noch nicht rechtskräftig - freigesprochen wurden.

Der BfJ, der seine Basis in Oberösterreich hat, wird vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes als neonazistisch eingestuft. Die Vereinigung ist aus der Jugendorganisation der "Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik" (AFP) hervorgegangen, deren Publikationen laut einer Expertise des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer "offenkundige und verbrämte Verherrlichung nationalsozialistischer Ideen" und "zynische Leugnung von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen" enthalten. (APA)