Die umfassende Veröffentlichung des psychiatrischen Gutachtens im Fall Josef F., mit dem bisher nicht bekanntgewesene Details an die Öffentlichkeit gelangt sind, hat die Opfer des 73-Jährigen "verletzt". Das ist aus dem Umfeld der Familie zu vernehmen. Daher fordert Udo Jesionek, der Präsident des Weißen Rings, nun von den Medien "Selbstzensur" ein: Es könne in niemandes Interesse sein, in diesem Fall die Opfer "weiter schwer zu traumatisieren", so Jesionek am Montag im Gespräch mit der APA.

Auf Vermittlung des Weißen Rings werden die Tochter von Josef F., die dieser 24 Jahre lang in ein Verlies gesperrt und regelmäßig sexuell missbraucht haben soll, und die in dieser erzwungenen "Beziehung" gezeugten sechs Kinder juristisch und psychologisch betreut. Ein mediales "Breittreten" bisher nicht bekannter Einzelheiten erschwere es diesen, das Erlebte in Ruhe aufzuarbeiten und in ein "normales" Leben zurückzufinden, gab Jesionek zu bedenken. Es habe ihn im Übrigen "erstaunt", dass ein an sich geheimes Gutachten noch vor Vorliegen einer Anklageschrift offenbar zur Gänze in die Medien gelangen konnte.

Staatsanwaltschaft: "Keine undiche Stelle"

Bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten ist man damit auch nicht glücklich, versichert aber, dass es bei der Anklagebehörde keine "undichte Stelle" gebe. "Und die Polizei hat von dem Gutachten zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen noch gar keine Kopie gehabt", betonte Behördenleiter Peter Ficenc auf APA-Anfrage.

Ihm sei klar, dass es im gegenständlichen Fall schwer sei, eine Grenze zwischen dem enormen öffentlichen Interesse und dem Recht der Opfer auf Wahrung ihrer Interessen gebe, sagte Ficenc. Um diese zu schützen, werde man bei Einbringung der Anklage - dazu dürfte es vermutlich in der kommenden Woche kommen - nur eine knappe Presseerklärung veröffentlichen und damit klarstellen, welche Delikte Josef F. letztlich zum Vorwurf gemacht werden. Damit sei dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit genüge getan, mehr werde die Staatsanwaltschaft nicht sagen, kündigte Ficenc an.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft ist jedoch Realist genug, um sich ausrechnen zu können, dass vermutlich auch die Anklageschrift bestimmten Medien zugespielt werden wird: "Man kann das nicht ausschließen. Und man kann es schwer verhindern, weil die Anklage ja dem Verteidiger und allfälligen Privatbeteiligten zugestellt werden muss."

Auf Seiten der Opfer wird befürchtet, dass nicht nur die Anklageschrift, sondern vor allem die Hauptverhandlung gegen Josef F. ein Forum bieten könnte, Dinge ins mediale Blickfeld zu zerren, die aus Rücksicht auf die Kinder bzw. Enkelkinder des 73-Jährigen bisher unter Verschluss gehalten wurden.

Bei Verhandlung könnte Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen bleiben

Diesen Befürchtungen tritt Kurt Kirchbacher, Honorarprofessor für Strafrecht und Hofrat am Obersten Gerichtshof (OGH), entgegen. Es sei im Sinne des § 229 Strafprozessordnung (StPO) zulässig, sogar während des Vortrags der Anklage die Öffentlichkeit auszuschließen, um Umstände aus der Privatsphäre von am Verfahren Beteiligten nicht vor Publikum erörtern zu müssen. "Nichtigkeitsgrund wäre damit sicher keiner geben", stellte Kirchbacher klar. Lediglich die Urteilsverkündung müsse öffentlich erfolgen.

Sollte die Anklage öffentlich vorgetragen werden, appelliert Kirchbacher an die Staatsanwältin, ihren Vortrag möglichst allgemein zu gestalten: "Man wird da sicher mit Fingerspitzengefühl vorgehen müssen, um den Opfern nicht zu schaden." (APA)