Brüssel - Die Fluggesellschaften in der Europäischen Union dürfen von sofort an nur mit den tatsächlichen Preisen für Flüge werben. Eine EU-Verordnung, wonach auch alle Steuern und Abgaben klar und rechtzeitig aufgelistet werden müssen, ist am Samstag in Kraft getreten. Sie soll verhindern, dass mit sehr niedrigen Preisen geworben wird, zu denen sich dann jedoch im "Kleingedruckten" erhebliche Nebenkosten addieren.

Der neuen Verordnung zufolge dürfen solche Nebenkosten nicht mehr versteckt werden. Auch in der Rechnung muss detailliert über Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder den Kerosinzuschlag informiert werden. Außerdem dürfen die Fluggesellschaften dem Reisenden nicht ohne dessen ausdrückliche Einwilligung Zusatzgebühren in Rechnung stellen. Dies bedeutet, dass auf der Internetseite Buchungsoptionen wie beispielsweise eine freiwillige Reiserücktrittsversicherung nicht bereits markiert sein dürfen. Möchte der Reisende solch eine Versicherung in Anspruch nehmen, muss er dem ausdrücklich zustimmen.

Vor allem Billig-Fluggesellschaften sind in der Vergangenheit immer wieder wegen ihrer Werbepraxis kritisiert worden. Die Verordnung regelt auch eine Reihe anderer Fragen. Unter anderem ist es künftig nicht mehr erlaubt, dass die Preise von Fluggesellschaften je nach Wohnsitz oder Nationalität für ein und dieselbe Strecke unterschiedlich sind. Die Verordnung vereinheitlicht auch die Kriterien für die Zulassung von Fluggesellschaften. (APA/dpa)