Garton Ash: Diskutieren statt kriminalisieren.

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 Die geplante europaweite Vereinheitlichung sogenannter "Erinnerungsgesetze" ist ein gefährlicher Nonsens.

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Unter den Bestrebungen, die Freiheit in Europa sukzessive einzuschränken, ist eine der am wenigsten auffälligen die Gesetzgebung zu Fragen des Gedächtnisses. Mehr und mehr Länder haben Gesetze ausgearbeitet, die das Erinnern vorschreiben und historische Ereignisse in einer Weise ausdeuten, die einen als Verbrecher dastehen lassen, wenn man eine falsche Antwort darauf hat. Was die falsche Antwort ist, hängt davon ab, wo man sich befindet. In der Schweiz werden Sie gerichtlich verfolgt, wenn Sie behaupten, dass die schreckliche Geschichte, die den Armeniern in der letzten Jahren des Ottomanischen Reichs widerfahren ist, kein Völkermord war. In der Türkei für die Ansicht, dass es einer war. Was in den Alpen laut staatlicher Verordnung eine Wahrheit ist, hat in der Türkei laut staatlicher Verordnung eine Lüge zu sein.

Nun hat eine Gruppe, die sich aus Historikern und Schriftstellern zusammensetzt und der ich angehöre, sich gegen diesen gefährlichen Nonsense stark gemacht. In einer Erklärung namens "Appell von Blois" (die vergangene Woche in Le Monde veröffentlicht wurde) treten wir dafür ein, dass es in einem freien Land "nicht die Angelegenheit politischen Amtsgewalt sein kann, über historische Wahrheit zu bestimmen und die Freiheit der Historiker durch Strafsanktionen zu einzuschränken." Und wir richten uns gegen die Anhäufung von sogenannten "Gedächtnis-Gesetzen". Unter den ersten Subskribenten dieses Appells befinden sich Historiker wie Eric Hobsbawn, Jacques de Goff, Heinrich August Winkler.

Es ist kein Zufall, das diese Initiative in Frankreich entstanden ist, das in letzter Zeit die heftigsten und qualvollsten Erfahrungen mit der Gedächtnis-Polizei zu verzeichnen hatte. Es begann recht unverfänglich 1990, als die Leugnung der Vernichtung der europäischen Juden durch die Nazis und anderer Verbrechen wider die Menschheit unter Strafe gestellt wurden - nicht nur in Frankreich, sondern auch in mehreren anderen europäischen Ländern. 1995 wurde der Historiker Bernard Lewis von einem französischen Gericht - trotz vorgebrachter Beweise - verurteilt, weil er behauptet hatte, dass das, was den Armeniern widerfahren war, gemäß internationaler Rechtsprechung korrekterweise nicht als Völkermord definiert werden kann. Ein weiteres, 2001 erlassenes Gesetz besagt, dass die Französische Republik Sklaverei als Verbrechen wider die Menschheit begreift, und dass diesem Spruch eine "entsprechende Darstellung" in Unterricht und Forschung eingeräumt werden müsse. Eine Gruppe französischer Bürger in Übersee brachte in der Folge eine Klage gegen Olivier Pétré-Grenouilleau, Autor einer Studie über den afrikanischen Sklavenhandel, ein und bezichtigte ihn der "Leugnung eines Verbrechens wider die Menschheit". In der Zwischenzeit wurde noch ein weiteres Gesetz erlassen, diesmal aus ganz anderer Perspektive, das vorschreibt, dass die Lehrpläne die "positive Rolle" der französischen Präsenz in Übersee, speziell in Nordafrika, zu berücksichtigen haben. Glücklicherweise hat dieser Höhepunkt eine Welle der Empörung losgetreten und führte zur Gründung der Bewegung "Freiheit für Geschichte" (Iph-casso.fr), angeführt von dem französischen Historiker Pierre Nora, der auch der Initiative "Appel von Blois" vorsteht. Die Anklage gegen Pétré-Grenouilleau wurde fallengelassen, und die Klausel zur "positiven Rolle" zurückgezogen. Unfassbar bleibt, dass so ein Vorschlag überhaupt seinen Weg in das Gesetzbuch der größten Demokratie der Welt finden konnte.

Diese Art von Nonsense ist umso gefährlicher, wenn er in der Maske der Rechtschaffenheit daherkommt. Ein gutes Beispiel dafür ist der aktuelle Versuch, der Geschichtsschreibung im gesamten EU-Raum eine Einengung aufzuzwingen unter dem Titel "Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpfen". Ein zur Entscheidung eingebrachter Vorschlag für "Rahmenbedingungen" des europäischen Rates für Justiz und Innenpolitik sieht vor, dass in jedem EU-Mitgliedsland "die öffentliche Nichtbeachtung, Leugnung oder grob fahrlässige Bagatellisierung von Völkermord, Verbrechen wider die Menschheit und Kriegsverbrechen" "mit einem Strafmaß bis zu ein bis drei Jahren Haft" geahndet werden möge.

Wem obliegt es zu entscheiden, welche historischen Ereignisse als Völkermord oder Verbrechen wider die Menschheit oder Kriegsverbrechen eingestuft werden? Und was stellt "eine grob fahrlässige Bagatellisierung" dar? Das internationale Menschenrecht nennt einige Kriterien, aber was ein Ereignis exakt zu einem eindeutigen Fall macht, darüber erhitzen sich die Gemüter. Die einzig hieb- und stichfeste Maßnahme die eine EU-weite Übereinstimmung in der Rechtsprechung garantieren würde, wäre eine akkordierte Liste, auf der alle Gräuel im Detail aufgeführt werden. Man stelle sich nur den Kuhhandel vor, der dann in Brüssel hinter geschlossenen Türen anhebt (ein polnischer Beamte zu seinem französischem Gegenüber: "Okay, wir lassen euch den Völkermord an den Armeniern, wenn Ihr uns die ukrainische Hungersnot gebt ...") Ein echter Gogol.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich halte es für überaus wichtig, dass Nationen, Völker und andere Gruppen (ganz zu schweigen von Individuen) sich zu Untaten, die von ihnen selbst oder in deren Namen begangen wurden, öffentlich bekennen. Doch um sich diesen Dingen stellen zu können, muss man zu allererst von ihnen wissen. Daher muss man sie in den Schulen lehren. Doch bevor man sie unterrichten kann, müssen sie erforscht sein. Beweise müssen erbracht, überprüft und im Hinblick auf alle nur möglichen Gegendeutungen durchleuchtet werden.

Und dieser Prozess der geschichtlichen Forschung und Diskussion bedarf völliger Freiheit.

Wie weist man beispielsweise die absurde Verschwörungstheorie zurück, die offenbar nicht immer in Teilen der arabischen Welt herumspukt, wonach "die Juden" hinter den Terroranschlägen des 11. September in New York gestanden hätten? Indem man es den Betreffenden bei Strafandrohung verbietet, so etwas zu sagen? Nein. Man weist es zurück, indem man es zurückweist - und das heißt, indem man alle verfügbaren Indizien in unvoreingenommener und offener Debatte überprüft.

Das ist nicht nur der beste Weg, die Fakten zu eruieren, sondern auch die beste Strategie im Kampf gegen Rassismus und Xenophobie. (Timothy Garton Ash*, Übersetzung: Elisabeth Loibl, DER STANDARD, Printausgabe, 28.10.2008)