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Der Prozess endete mit der Einweisung der Mutter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, jetzt ist das Verfahren eingestellt.

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Das Verfahren gegen eine 54 Jahre alte Oberösterreicherin, die ihre drei Töchter, heute 16, 19 und 22 Jahre alt, jahrelang von der Außenwelt abgeschottet haben soll, ist eingestellt worden. Die Frau befindet sich auf freiem Fuß. Das berichtete die Kärntner Tageszeitung in ihrer Sonntagausgabe. Der Prozess um die "Kinder vom Pöstlingberg" endet damit mit einem überraschenden Ergebnis.

Die Frau war im November des vergangenen Jahres vor Gericht gestanden, weil ihr "Quälen und Vernachlässigung von Unmündigen" vorgeworfen worden war. Damals wurde sie zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt, im heurigen Mai hatte der Oberste Gerichtshof dieses Urteil allerdings wegen Verfahrensmängeln aufgehoben. Nun brachte ein Gutachten ihr die Freiheit.

Vormundschaft entzogen

Nach der Scheidung von ihrem Mann - einem oberösterreichischen Richter - Ende der 90er-Jahre hatte sich die Frau mit ihren drei Töchtern in ihr Haus im Bezirk Urfahr-Umgebung zurückgezogen. Die Mädchen blieben immer öfter der Schule fern, der Haushalt wurde als zusehends verwahrlost beschrieben, im Oktober 2005 entzog die Bezirkshauptmannschaft der Mutter schließlich die Vormundschaft über die Mädchen.

"Ich fühle mich nicht geisteskrank", meinte die Oberösterreicherin in ihrem Prozess, obwohl mehrere Ärzte sie für paranoid-schizophren halten. "Es war eine Notsituation, die wir bewältigen mussten. Die Mädchen waren so fertig, dass sie den ganzen Tag im Bett gelegen sind", schilderte sie damals ihre Sicht der Dinge. Die Richterin fragte, warum. "Sie hatten große Angst, dass die Familie getrennt wird. Der Vater war seelisch sehr grausam." Der Vater hatte keine Anstalten gemacht, die Obsorge seiner Töchter zu übernehmen.

Der OGH hatte nach der Verurteilung kritisiert, dass die älteren beiden Töchter im Klagenfurter Verfahren nie ausgesagt hatten. Helmut Blum, der Verteidiger der Oberösterreicherin, sprach von "gravierenden Versäumnissen der Behörden". Seiner Ansicht nach seien "Unterbringungsvoraussetzungen" nicht gegeben, meinte Blum im Frühjahr - und bekam nun recht. Die Anklagebehörde hat ihren Antrag auf die Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher laut Kärntner Tageszeitung am Donnerstag zurückgezogen.

Jetzt müsse sie zurück in die Normalität finden. Derzeit lebt sie noch in der Linzer Wagner-Jauregg-Nervenklinik. Blum, der gleichzeitig auch ihr Sachwalter ist, sucht bereits nach einer Alternativunterkunft und überlegt, einen Antrag auf Aufhebung der Sachwalterschaft zu stellen.

Die Basis für das überraschende Ende des Gerichtsverfahrens war ein Gutachten des Vorarlberger Gerichtspsychiaters Reinhard Haller. Dieser stellte fest, dass von der Frau keine Gefahr mehr ausgehe. Auch ihr Anwalt hatte stets betont, dass es keine Wiederholungsgefahr gebe, da die Juristin kein Sorgerecht für ihre Töchter mehr habe und es auch nie mehr bekommen werde. (APA/DER STANDARD; Printausgabe, 27.10.2008)