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Wien - Es gibt Gesetze, die werden lang und breit diskutiert, bevor sie das Parlament beschließt. Und dann gibt es Gesetze, die flott durchgewinkt werden, um nur ja kein öffentliches Interesse zu erwecken. Zur letzteren Kategorie gehört das Thema Parteienfinanzierung: "Über Dinge wie Parteien- oder Klubförderung redet man nicht so gerne" , weiß Experte Hubert Sickinger.

Und tatsächlich wollte auf Anfrage des Standard am Freitag kaum jemand Auskunft zu diesem Thema geben. Denn dem Vernehmen nach soll derzeit im Parlamement eine Erhöhung der Parteienförderung diskutiert werden.

"Irrationale" Geldvergabe

Derzeit wird die Klubförderung, neben einem Sockelbetrag, auf Basis der Anzahl der Mandatare pro Klub berechnet - und zwar in Dekadensprüngen. Für das 21., 41. und 61.Mandat gibt es mehr als 400.000 Euro zusätzlich. Beim 31., 51. und 71. Mandat erhöht sich die Fördersumme um gut 200.000 Euro. Für "völlig irrational" hält dies Herbert Ostleitner, Klubdirektor der SPÖ. Im Zuge der üblichen Gespräche zu Beginn der Legislaturperiode, in denen unter anderem die Raumverteilung im Parlament neu festgelegt wird, sollen daher auch die Vergabemodalitäten der Klubförderung diskutiert werden. Das Ergebnis der Gespräche wird für die erste Novemberwoche erwartet - dann beginnt das große Übersiedeln im Hohen Haus, denn die Wahlverlierer müssen künftig auch mit weniger Platz auskommen.
Einen sachlichen Hintergrund für die Zehnersprungregelung kann niemand nennen. Einzig mögliche Begründung: Dass nicht jeder einzelne Mandatar mehr oder weniger in der Berechnung berücksichtigt wird, macht die Budgetplanung für die Parteien leichter. Es sei denn, sie verlieren - wie eben die Großparteien bei den vergangenen Wahlen - überraschend viel.

Der SPÖ fehlen ab 2009 rund 1,7 Millionen Euro an Förderung, noch massiver trifft es die ÖVP mit 2,2 Millionen (siehe Grafik). Auch die Grünen müssen sparen, FPÖ und BZÖ dürfen sich hingegen dank Stimmenzuwächsen auch über deutlich mehr Geld freuen. Besonders das BZÖ gewinnt mit 2,4 Millionen ordentlich - noch dazu konnten die Orangen knapp das 21. Mandat halten, das besonders wertvoll ist.

"Strukturschäden" im Gesetz

Das derzeit gültige Klubfinanzierungsgesetz ist 1985 nach den damaligen Kräfteverhältnissen im Parlament beschlossen worden. Anfang der 90er-Jahre wurde die Klubförderung nach Wahlverlusten der Großparteien zum letzten Mal kräftig angehoben. Dies geschieht laut Parteienfinanzierungsexperte Sickinger normalerweise über Initiativanträge der Abgeordneten, die dann ohne große Diskussion beschlossen würden - und nicht wie bei den meisten anderen Gesetzen über Regierungsvorlagen, die im Normalfall eingehend begutachtet werden.

Gegen die derzeit im Parlament diskutierte Anhebung der Klubförderung hat Politologe Hubert Sickinger prinzipiell nichts einzuwenden, "aber bitte nur unter der Garantie, dass es nicht in Wirklichkeit nur um eine versteckte Parteienförderung handelt" . Er rät den Parlamentariern, im Zuge einer etwaigen Reform des Klubfinanzierungsgesetzes ein entsprechendes Verbot festzuschreiben und bei der Gelegenheit auch gleich andere "Strukturschäden" im Gesetz zu reparieren. Darunter fällt für Sickinger die Abschaffung der Zehnerschritte oder eine festgeschriebene Zweckwidmung der Fördergelder für die Arbeit der Klubs. (Andrea Heigl, Katharina Weißinger, DER STANDARD, Printausgabe, 25.10.2008)