Wien - Aus dem am 21. April fixierten, demonstrativ harmonischen Abgang Martin Hubers aus der ÖBB-Chefetage wird nun doch nichts. Der mit 397.393 Euro Abfertigung, 62.214 Euro Prämie und 56.096 Euro an Pensionszahlungen und einem bis Ende 2009 mit monatlich 17.000 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) dotierten Konsulentenvertrag verabschiedete Huber hat seinen früheren Arbeitgeber geklagt.

Grund: Die ÖBB-Holding überweist das Honorar, entgegen der Abmachung, seit einigen Monaten nicht wie vereinbart. Das will sich Huber nicht gefallen lassen. Er klagt die ÖBB, aus der er im April nicht zuletzt aufgrund schiefgegangener Spekulationsgeschäfte mit der Deutschen Bank in Höhe von 613 Mio. Euro und undurchsichtiger Immobiliengeschäfte verabschiedet worden war.

Die Spekulationsgeschäfte verursachten bisher freilich nichts als Buchverluste, es mussten bisher 239 Mio. Euro rückgestellt werden, im dritten Quartal 2008 müssen die Rückstellungen auf 350 Mio. erhöht werden. Da die Finanzkrise Banken wie die isländische Kaupthing und die US-Sparkasse Washington Mutual kollabieren ließ, befürchten Hubers Nachfolger in der ÖBB-Chefetage einen Totalverlust (Der STANDARD berichtete exklusiv).

Wie langfristig in Hubers Beratervertrag vorgesorgt wird, zeigt ein Detail: Laut dem Magazin profil stehen Huber aus diesen bis 2013 und 2015 laufenden Swap-Geschäften Spekulationsgewinne in Höhe von 360.000 Euro zu. Ob es dazu kommen wird, hängt nicht nur von der Börsenentwicklung ab, sondern auch vom Verlauf des nun angestrengten Prozesses. Und jenem mit der Deutschen Bank, in dem die ÖBB die Spekulationsgeschäfte überhaupt für nichtig erklärt haben wollen.

Während sich Huber laut profil darauf beruft, dass ihm bis Ende 2009 monatlich 20.400 Euro zustünden, verweist man in der ÖBB darauf, dass Huber auf zwei Termine nicht reflektiert habe, also seit Juli keine Leistungen erbracht habe. Das Honorar für Mai und Juni sei ordnungsgemäß überwiesen worden.

Die Argumentation von ÖBB-Aufsichtsratschef Horst Pöchhacker, das ÖBB-Management habe die Dienste Hubers nicht in Anspruch genommen und daher sei der Konsulentenvertrag nicht wirksam geworden, dürfte nicht halten. Denn weder ÖBB-Vorstand noch ÖBB-Aufsichtsrat wurden über den Vertrag je informiert.

Das Honorar Hubers, erfuhr der STANDARD aus ÖBB-Kreisen, sei im Auftrag des Präsidenten von der ÖBB-Dienstleistungsgesellschaft angewiesen worden. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.10.2008)