Der "Weiße Ring" ist "die einzige Opferhilfeorganisation Österreichs, die flächendeckend tätig ist und in allen neun Bundesländern Landesleitungen eingerichtet hat", so Bundespräsident Heinz Fischer. 

Foto: www.weisser-ring.at

Wien - Am Freitag hat der "Weiße Ring"  in Wien mit einem Festakt sein 30-jähriges Bestehen gefeiert. Es sei "die einzige Opferhilfeorganisation Österreichs, die flächendeckend tätig ist und in allen neun Bundesländern Landesleitungen eingerichtet hat", betonte Bundespräsident Heinz Fischer bei seiner Ansprache im Parlament. Auch komme die Institution mit einem Minimum von hauptberuflichen MitarbeiterInnen aus: "Weit mehr als 300 Mitarbeiter sind ehrenamtlich tätig."

Bis in die zweite Hälfte des vorigen Jahrhunderts hinein hätten sich Staat und Gesellschaft wenig um die Lage von Verbrechensopfern gekümmert. "Dies hat sich mittlerweile entscheidend verändert", so der Bundespräsident. Die Viktimologie habe sich als eigenständige Wissenschaft etabliert; der Staat habe erkannt, dass Handlungsbedarf besteht. Wesentlicher Schritt sei das Verbrechensopfergesetz 1972 gewesen. Weiters entstanden Hilfsorganisationen; 1978 wurde der "Weiße Ring" in Österreich gegründet.

Kostenloser Beratungsdienst

Udo Jesionek, Präsident des "Weißen Rings", berichtete, schon bei der Generalversammlung 1980 habe man rund 500 Mitglieder gehabt, ebenso einen kostenlosen Beratungsdienst für Verbrechensopfer mit rund 30 RichterInnen und AnwältInnen. Langsam seien in allen Bundesländern Landesleitungen geschaffen worden, in den größeren auch Außenstellen "und nun auch Anlaufstellen für Prozessbegleitung".

Seit 1. Juli 2008 betreibe man den Opfernotruf im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und seit 1. September sei man als Kompetenzzentrum zentrale Anlaufstelle von Betroffenen sowie Koordinationsstelle für die im Bereich tätigen Behörden und Organisationen. "Im Vorjahr hatten wir etwa 17.000 Opferkontakte, rund 4.500 Opfer erhielten Betreuung, bei ca. 1.200 Opfern war diese auch sehr umfassend", so Jesionek.

Als "ersten erfolgreichen Vorstoß" in Zusammenarbeit mit Frauenhäusern und Beratungsstellen nannte Jesionek das Strafrechtsänderungsgesetz 1987 und das Strafprozessänderungsgesetz 1993. Einer der noch offenen, großen Wünschen sei "eine effektive materielle Entschädigung" von Verbrechensopfer nach dem Vorbild der Schweiz. Man dürfe nicht aufhören, "in zäher Kleinarbeit und Schritt für Schritt auf die Prävention von Verbrechen hinzuwirken", so Fischer. (APA)