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In AUA-Fliegern soll kein Fremdpersonal mitfliegen

Foto: APA/Schneider

Wien - Der Konflikt bei der AUA verschärft sich wieder. Mit dem Vorwurf, dass der Vorstand die gültige Betriebsvereinbarung zum Unterwanderungsschutz ständig breche, klagt der Betriebsrat nun auf Unterlassung, heißt es Mittwoch früh. Für kommenden Freitag wurde eine weitere Betriebsversammlung einberufen. Betriebsratsvorsitzender Rudi Novak: "Der Vorstand hat offensichtlich den Ernst der Lage nicht erkannt. Wir lassen mit uns nicht spaßen."

"Vorstand setzt auf Eskalation"

Die Betriebsvereinbarung Unterwanderungsschutz, die vom AUA-Vorstand mit Ende 2002 aufgekündigt wurde, gilt aus Sicht der Personalvertretung noch bis Ende 2003. Allerdings halte sich der Vorstand nicht daran. Novak: "Die Geschäftsführung besetzt AUA-Flugzeuge mit billigem Fremdpersonal. Wo AUA drauf steht, ist nicht mehr AUA drinnen." Der AUA-Bordbetriebsrat bedauert in der Aussendung, dass nur wenige Tage vor einem geplanten Verhandlungstermin und angesichts der angespannten Situation wegen der Irak-Krise der Vorstand auf Eskalation setze, was als Vertrauensbruch gesehen wird.

"Unterwanderungs-Paranoia"

Die AUA-Führung sieht unterdessen keinen Grund für eine "Unterwanderungs-Paranoia" der Piloten und Flugbegleiter und begründet "vereinzelte" Verstöße gegen ein noch gültiges Abkommen mit "operationellen Erfordernissen".

Stein des Anstoßes

Stein des Anstoßes ist eine Betriebsvereinbarung, die AUA-Piloten und -Flugbegleitern eine fixe Quote von 43 Prozent auf allen Flügen der Austrian Airlines-Gruppe mit AUA, Lauda Air und Tyrolean Airways garantiert - "pauschal und ungeachtet der Marktdynamik". Der AUA-Vorstand hat diese 1994 eingeführte und intern als "C-33" bezeichnete Vereinbarung Ende 2002 mit einer einjährigen Kündigungsfrist gekündigt. Seither fordern AUA-Piloten und Flugbegleiter einen neuen Schutz vor "Unterwanderung" durch billigeres Personal der AUA-Töchter Tyrolean oder Lauda Air oder durch schlechter qualifiziertes Ost-Personal in Form eines Mantel- oder Branchen-Kollektivvertrags für die heimische Luftfahrt. (APA)