Die Übermittlung von Passagierlisten würden für die Fluglinien "teure technische Neuerungen" bedeuten. Deshalb sei ein direkter elektronischer Zugang zu den Datenbanken der Airlines erforderlich. Andernfalls droht der Entzug der Landeerlaubnis in den USA. Die US-Behörden würden nur personenbezogene Daten von Passagieren abrufen, die in, aus und durch die USA reisen. Die Europäische Kommission hat dem im Prinzip bereits zugestimmt. Gesetzlich möglich ist diese Vorgangsweise durch den im Mai vergangenen Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedeten Zusatz zur EU-Datenschutzrichtlinie.(pte)
Netzpolitik
Weit mehr als nur Passagierlisten
US-Zollbehörde fordert direkten Zugang zu Buchungsdatenbanken der Fluglinien