Altmodischer Einbruch in die Privatsspähre anderer Menschen - auf einem Flugplatz

Die US-Zollbehörde verlangt keine Passagierlisten von europäischen Fluglinien, die die USA anfliegen, sondern direkten Vollzugang zu den Buchungs- und Reservierungsdatenbanken der Airlines. Das geht aus einem Annex-Papier zu einer gemeinsamen Grundsatzerklärung zwischen europäischen und US-Behörden hervor, das der Datenschutzverein quintessenz veröffentlicht hat. Dies sei zur Bekämpfung potenzieller Terroristen notwendig. Damit besteht kein Zweifel, dass auch die US-Nachrichtendienste die persönlichen Daten von USA-Reisenden bekommen. Teuer

Die Übermittlung von Passagierlisten würden für die Fluglinien "teure technische Neuerungen" bedeuten. Deshalb sei ein direkter elektronischer Zugang zu den Datenbanken der Airlines erforderlich. Andernfalls droht der Entzug der Landeerlaubnis in den USA. Die US-Behörden würden nur personenbezogene Daten von Passagieren abrufen, die in, aus und durch die USA reisen. Die Europäische Kommission hat dem im Prinzip bereits zugestimmt. Gesetzlich möglich ist diese Vorgangsweise durch den im Mai vergangenen Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedeten Zusatz zur EU-Datenschutzrichtlinie.(pte)