Die Neuwahl und die nicht ganz einfache Stimmverteilung treffen auch die Justiz. Beispielsweise in den erst vor einem knappen Jahr eingeführten Ombudsstellen an den Oberlandesgerichten. Denn versprochene Personalaufstockungen sind in weite Ferne gerückt, und ob es die neuen Stellen unter einer neuen Regierung überhaupt weiter gibt, bleibt auch noch in Schwebe.

Mit 2. November nahmen die Auskunfts- und Beschwerdestellen in Wien, Graz, Linz und Innsbruck ihre Arbeit auf. "Versprochen wurden uns fünf zusätzliche Richter-Planstellen", erinnert Gabriele Fink-Hopf, die Leiterin der Wiener Ombudsstelle. "Bekommen haben wir einen umgewidmeten Posten, der für die internationale Zusammenarbeit im Rahmen von 'Eurojust' gedacht war."
Beim Justizministerium habe man diesen Missstand bereits deponiert, Erfolg habe man damit keinen gehabt. Im Justizressort sieht man sich im Büro von Ministerin Maria Berger (SPÖ) daran aber schuldlos. "Die Ministerin hat im Februar mit dem Bundeskanzleramt zu verhandeln begonnen und vor dem Sommer eine konkrete Zusage für fünf Posten bekommen. Allerdings hat der Finanzminister diese Entscheidung dann blockiert", erzählt Bergers Pressesprecherin Christine Stockhammer.

Staatshaushalt nach altem Plan

Das Problem: Neue Budgetverhandlungen gibt es durch die Neuwahl nicht, der Staatshaushalt wird vorerst provisorisch mit dem alten Plan weitergeführt. "Dazu hängt es ja auch von der neuen Regierung ab, wie es grundsätzlich mit den Ombudsstellen weitergeht", gibt Richterin Fink-Hopf zu bedenken. Denn das System der Ombudsstellen, bei der die Richter sich um Anfragen und Beschwerden über ihre Kollegen kümmern, hat die SPÖ durchgesetzt. Die ÖVP hatte stets für einen unabhängigen Justizanwalt plädiert.

Insgesamt ist man sowohl bei den Oberlandesgerichten als auch im Justizressort recht zufrieden, was die Ombudsstellen betrifft. Exakt 3005 Bürgerkontakte hatte man bis Montag beispielsweise in Wien registriert, nicht ganz zehn pro Tag. Nicht ganz ein Drittel der Anrufer und Schreiber grämt sich über Urteile, ein knappes Zehntel über die Verfahrensdauer und sieben Prozent waren mit dem Verhalten eines Gerichtsbediensteten unzufrieden. Der Rest betraf Auskünfte oder "Sonstiges."
Speziell im Bereich der Verfahrensdauer können die Stellen durchaus hilfreich sein. Sie fragen bei den zuständigen Gerichten nach und erreichen meist kurzfristig umsetzbare Lösungen. (Michael Möseneder/DER STANDARD-Printausgabe, 30.9.2008)