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Plätze fürs Medizinstudium müssen sich Erstsemestrige beim Eignungstest erkämpfen.

Foto: APA/Neubauer

Brüssel - Die schrittweise Aufstockung der Anfängerstudienplätze für Human- und Zahnmedizin, wie von SPÖ, FPÖ und Grünen im Parlament beschlossen, stößt in Brüssel vorerst nicht auf Widerstand. "Jede Entscheidung ist eine Angelegenheit der österreichischen Behörden", sagte John MacDonald, der Sprecher von EU-Bildungskommissar Jan Figel, am Montag gegenüber der APA. Österreich könne solche Entscheidungen in der Bildungspolitik souverän treffen.

Zwischenbericht bis Jahresende

Die EU-Kommission sei von den von Österreich beschlossenen Änderungen aber noch nicht offiziell unterrichtet worden, sagte der Sprecher. Sie erwarte Informationen darüber im nächsten Zwischenbericht, den Österreich zur Lage an den Medizin-Unis bis Jahresende vorlegen muss. "Die Zahl der verfügbaren (Studien-)Plätze im Verhältnis zum künftigen Bedarf an Ärzten ist einer der Faktoren, die bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit jeglicher restriktiven Maßnahme berücksichtigt werden müssen", erklärte der Sprecher. "Aber es ist nicht möglich, Schlussfolgerungen auf Basis von Zahlen aus einem Jahr zu ziehen." Deshalb habe die EU-Kommission das Verfahren gegen die österreichische Mediziner-Quoten auch für fünf Jahre ausgesetzt, erklärte MacDonald.

Die EU-Kommission hatte im Herbst des Vorjahres das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Quotenregelung für ausländische Medizinstudenten für fünf Jahre auf Eis gelegt. Damit verpflichtete sich die Brüsseler Behörde, bis 2012 Zeit keine weiteren rechtlichen Schritte zu setzen. Gleichzeitig wird Österreich Zeit gegeben, um besser zu belegen, warum die - nach EU-Recht diskriminierenden - Quoten notwendig sind.

Argument Ärztemangel

Österreich hatte die Quote bisher immer mit einem drohenden Ärztemangel argumentiert. Bei einer völligen Freigabe könne - vor allem wegen des Ansturms deutscher Numerus-Clausus-Flüchtlinge - die Gesundheitsversorgung nicht mehr gesichert werden, lautete die Begründung. Daher wurden bisher drei Viertel der 1.500 Anfängerplätze, also etwa 1.100 Plätze, an Österreicher vergeben, 20 Prozent für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU-Bürger.

Der Innsbrucker Europarechtsexperte Walter Obwexer hatte gegenüber der APA erklärt, wenn nunmehr die Zahl der Studienanfängerplätze auf 2.400 angehoben werde, "fällt der Hauptrechtfertigungsgrund für die geltende Quotenregelung weg" und eine Reservierung von 75 Prozent der Studienplätze für österreichische Bewerber sei EU-rechtlich nicht mehr haltbar. (APA)