Wien - Die seit mehr als einem Jahr in U-Haft sitzende Terrorverdächtige Mona S. (22) wird weiter nicht auf freien Fuß gesetzt. Das ist das Ergebnis der Haftprüfung, die am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht abgehalten worden ist. Als Begründung nannte das Gericht Tatbegehungsgefahr, erklärte der Sprecher des Wiener Straflandesgerichts, Christian Gneist. Verteidiger Lennart Binder akzeptiert die Entscheidung nicht und wird dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen.

Begründet wurde die Entscheidung laut Binder unter anderem damit, dass sich am Anfangsverdacht nichts geändert habe und sei Teils auch darauf zurückzuführen, dass eine andere Gefangene angegeben hatte, von Mona S. bedroht worden zu sein. Diese Aussage zieht Binder in Zweifel, denn die besagte Frau sei in einer Zelle unter seiner Mandantin untergebracht. Alle Zellengenossinnen von Mona S. hätten des Weiteren bezeugt, dass keine Drohung getätigt worden sei. Dass diese Beschuldigung bei der Haftprüfung offenbar als ein verstärkendes Element für den Tatverdacht gewertet worden sei, findet Binder "entsetzlich empörend".

Nichtöffentliche Entscheidung

Inwieweit die Aussagen der Frau mit der Entscheidung der Haftverlängerung zu tun hatte, kommentierte wiederum Gneist nicht. Es handle sich um eine nichtöffentliche gerichtliche Entscheidung, zu der es inhaltlich keine Auskünfte gebe.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hatte Anfang September erklärt, dass die Gefangene ausgesagt habe, dass Mona S. unter Anspielung auf ihre angeblichen Beziehungen sie im Zuge eines Streits gefragt habe, ob sie nicht wisse, wer sie sei". Mona S. habe ihre Kontrahentin weiters wissen lassen, sie kenne Leute, "die sie wegputzen werden", wie der stellvertretende Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Helmuth Seystock erläuterte.

Hälfte der Haftstrafe verbüßt

Zuletzt hatten im Fall Mona S. namhafte Justizvertreter die Freilassung der Ehefrau des Islamisten Mohamed M. gefordert, der mit seinem "Drohvideo" Österreich und Deutschland zum Truppenabzug aus Afghanistan bewegen wollte, Terroranschläge während der Fußball-Europameisterschaft ankündigte und zur Teilnahme am Dschihad aufrief.

Der mittlerweile 23-Jährige wurde dafür im vergangenen März unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren Haft verurteilt. Über seine Frau verhängte das Erstgericht im Wesentlichen deshalb 22 Monate, weil sie für ihren Mann Übersetzerdienste geleistet hatte. Unter Anrechnung der U-Haft hätte Mona S. mehr als die Hälfte der Strafe verbüßt und daher gute Aussichten auf eine bedingte Entlassung. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob allerdings Ende August ihr Urteil zur Gänze auf und ordnete einen zweiten Rechtsgang an. (APA)