Wirbel wurde um die Nationalratssitzung am Freitag viel gemacht - Gesetz wurde dort allerdings kein einziges beschlossen. Das hat mit dem komplizierten parlamentarischen Prozedere zu tun, das einem Gesetz vorangeht. Dieser Prozess kommt in Gang, indem entweder eine Regierungsvorlage oder ein Initiativantrag von mindestens fünf Abgeordneten im Parlament eingebracht und diskutiert wird (erste Lesung).
Danach wird der Antrag einem Ausschuss zugewiesen, der sich mit der Materie beschäftigt. Da nicht sicher ist, ob alle betroffenen Ausschüsse bis zum 24. September (dann findet die nächste reguläre Plenumssitzung statt) tagen können, werden außerdem sogenannte "Fristsetzungsanträge" gestellt. Wird diese Frist überschritten, dann kommt der Antrag automatisch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung - egal, ob der Ausschuss getagt hat oder nicht.
Am 24. September folgt dann die zweite Lesung der zugewiesenen Gesetze, bei der es nochmals eine Debatte im Plenum gibt. Im Zuge der dritten Lesung (die am selben Tag stattfinden kann wie die zweite) wird dann abgestimmt.
Danach kann der Bundesrat acht Wochen lang Einspruch einlegen, dieser hat aber lediglich aufschiebende Wirkung. Der Bundespräsident muss das Gesetz beurkunden, der Bundeskanzler muss es gegenzeichnen. Damit es in Kraft tritt, muss ein Gesetz außerdem noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. (hei, DER STANDARD, Printausgabe, 13.9.2008)
Parlament
<B>Wissen: </B>Von der Idee zum Gesetz
Es gibt ein kompliziertes parlamentarisches Prozedere, das einem Gesetz vorangeht