Paris - Seit Beginn des Konflikts zwischen Georgien und Russland sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg "mehrere hundert" Klagen gegen die georgischen Behörden eingegangen. Nach den Angaben des Gerichts vom Donnerstag wurden in den vergangenen Wochen etwa 200 Klagen wegen Verletzung des Rechts auf Leben und Güter sowie wegen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung registriert.

Die Klagen kommen nach den Angaben vor allem aus dem von Georgien abtrünnigen Gebiet Südossetien, das von Moskau unterstützt wird. Dagegen werden aus dem restlichen Staatsgebiet nur wenige Klagen von Georgiern gegen Russland verzeichnet. Die Klagen haben nur geringe Erfolgsaussichten, zumal als Voraussetzung für deren Behandlung die Bedingung gilt, dass alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft wurden. Allerdings werden sie zur Zunahme der gegen Georgien eingereichten Klagen in den kurz vor der Veröffentlichung stehenden Jahresstatistik 2008 beitragen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ermahnte Russland bereits im vergangenen August, sämtliche Maßnahmen zu unterlassen, welche das Leben und die Sicherheit der Zivilbevölkerung Georgiens gefährden könnten. Das Gericht reagierte damit auf ein Notgesuch der georgischen Behörden. Tiflis hatte Russland die Verletzung der Artikel 2 (Recht auf Leben) und 3 (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorgeworfen.

Südossetien und Abchasien hatten sich nach dem Zerfall der Sowjetunion Anfang der 1990er Jahre nach Bürgerkriegen von Georgien losgesagt. Georgien sieht die abtrünnigen Gebiete weiterhin als sein Staatsgebiet an und wirft Russland Annektierung vor. Russland erkannte Südossetien und Abchasien Ende August als eigenständige Staaten an. Dieser Schritt wurde international scharf kritisiert. (APA)