92 Mandate. Soviele brauchen sowohl SPÖ als auch ÖVP, um ihre jeweiligen Gesetzesanträge im Parlament durchzubringen. Da beide Parteien heute zwar ähnlich lautende Anträge zur Abstimmung stellen, der jeweils anderen Partei aber nicht zustimmen wollen, müssen sie mit Hilfe der anderen Fraktionen eine Mehrheit finden.

Da es sich bei keinem der zur Abstimmung stehenden Entwürfe um ein Verfassungsgesetz handelt, reicht eine einfache Mehrheit aus. Bei insgesamt 183 Mandaten sind das also mindestens 92.

SPÖ/FPÖ/BZÖ oder ÖVP/Grüne/BZÖ?

Die SPÖ hat momentan 68 und damit die meisten Abgeordneten, die ÖVP folgt mit 66. Grüne und FPÖ haben jeweils 21 und das BZÖ sieben. Sechs Varianten wären demnach möglich (neben SPÖ/ÖVP), um mindestens 92 Abgeordnete auf seine Seite zu ziehen:

  • SPÖ/FPÖ/BZÖ
  • SPÖ/Grüne/FPÖ
  • SPÖ/Grüne/BZÖ
  • ÖVP/FPÖ/BZÖ
  • ÖVP/Grüne/FPÖ
  • ÖVP/Grüne/BZÖ

Selbstverständlich kann jeder Abgeordnete frei entscheiden, für welchen Antrag er stimmt. Einzelne ÖVP-Abgeordnete könnten also durchaus die SPÖ-Anträge stützen - und umgekehrt. Allerdings herrscht im österreichischen Parlament Klubzwang, die Fraktionen werden also mit großer Wahrscheinlichkeit einig auftreten. (red, derStandard.at, 12.9.2008)