Wien  - Die Frage, ob die seit einem Jahr in U-Haft sitzende Mona S. (21) weiter in U-Haft bleiben muss, ist nach wie vor ungeklärt. Zuletzt hatten namhafte Justizvertreter die Enthaftung der Ehefrau des Islamisten Mohamed M. gefordert, der mit seinem "Drohvideo" Österreich und Deutschland zum Truppenabzug aus Afghanistan bewegen wollte, Terroranschläge während der Fußball-Europameisterschaft ankündigte und zur Teilnahme am Dschihad aufrief.

Der 22-Jährige wurde dafür im vergangenen März unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren Haft verurteilt. Über seine Frau verhängte das Erstgericht im Wesentlichen deshalb 22 Monate, weil sie für ihren Mann Übersetzerdienste geleistet hatte. Unter Anrechnung der U-Haft hätte Mona S. mehr als die Hälfte der Strafe verbüßt und daher gute Aussichten auf eine bedingte Entlassung. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob allerdings Ende August ihr Urteil zur Gänze auf und ordnete einen zweiten Rechtsgang an.

"Unverhältnismäßig"

Bis zum Prozess dürften noch Monate vergehen, und Experten wie der Wiener Strafrechtsprofessor Frank Höpfel halten es für unverhältnismäßig, Mona S. bis dahin in U-Haft zu behalten. Im Wiener Straflandesgericht stand am Montag allerdings nicht fest, wer überhaupt über den mit 3. September datierten Enthaftungsantrag ihres Verteidigers entscheiden soll, der am 5. September bei Gericht eingelangt war.

Während es am vergangenen Freitag hieß, dafür sei Richter Norbert Gerstberger zuständig, der das erste Verfahren geleitet hatte, zumal der OGH die Akten noch nicht zurückgeschickt hätte und Gerstberger mit der Materie vertraut sei, verlautete am Montag mit dem Hinweis auf eine entsprechende Verfügung des Präsidiums, Gerstberger, der sich überdies bis kommenden Freitag auf einem Seminar befindet, sei "ausgeschlossen".

"Mit Zustellung der Entscheidung des OGH, die wir bisher nur aus den Medien bzw. in Form einer sogenannten vorläufigen Mitteilung kennen, und Rückübermittlung der Akten wird der zuständige Richter bestimmt", gab Gerichtssprecher Christian Gneist auf APA-Anfrage bekannt. Der OGH hatte am 27. August die Neudurchführung des Verfahrens angeordnet. Offenbar dauert es zwei Wochen, um die Dokumente per Boten wieder ins eine U-Bahnstation entfernt gelegene Erstgericht bringen zu lassen.

Rascher freikommen könnte Mona S., sollte die Staatsanwaltschaft von sich aus den Haftantrag nicht mehr aufrechterhalten. Die Anklagebehörde wurde am Montag diesbezüglich um eine Stellungnahme gebeten. (APA)