Wien - Ex-Innenminister Günther Platter habe ein "Exempel statuieren" wollen und dafür den Paragrafen 278a StGB benutzt: So stellte der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz am Mittwoch die Sachlage in der Tierschützer-Causa dar.

Für die nächste Legislaturperiode kündigte er eine Aufklärung, "Stück für Stück und Thema für Thema", an. Und er forderte die "Abschaffung" des Paragrafen, der die Gründung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bedroht: "Eine Reform des 278a reicht nicht aus."

Damit ist Pilz anderer Meinung als der Justizsprecher seiner eigenen Partei, Albert Steinhauser. Dieser will, dass der in Umsetzung eines UN-Schwerpunkts zur Bekämpfung organisierter Kriminalität im Jahr 2002 geschaffene Paragraf ergänzt wird: Kriminelle Organisationen sollen nur dann bestraft werden, wenn sie gewinnorientiert arbeiten, was bei Tierschützern wohl nicht der Fall ist.

Auf eine Reform der umstrittenen Regelung setzt auch Hannes Jarolim, Justizsprecher der SPÖ. Er schlägt einen Zusatzpassus vor, wonach Taten, mit denen rechtsstaatliche Verhältnisse "hergestellt oder wiederhergestellt" werden sollen, von einer Bestrafung ausgenommen werden: So, wie es auch nichtradikale Tierschützer wollten, wenn sie sich etwa gegen illegale Tiertransporte einsetzten.

Kein Problem mit dem Paragrafen 278a als solchen haben auch die Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk und Heinz Mayer. Grundrechtliche Einwände gebe es keine, versichern beide. Die Bestimmung solle vielmehr mafiöse, kriminelle Strukturen treffen, die immer stärker würden. Die Freilassung der Tierschützer weise hingegen auf Probleme bei der Paragrafanwendung hin, ergänzt Funk: "Offenbar fehlen schlagkräftige Beweise." (Irene Brickner, DER STANDARD-Printausgabe, 4. September 2008)