Als die Wiener Grünen Dienstagfrüh vor der Justizanstalt Wien-Josefstadt die Freilassung der inhaftierten Tierschützer verlangten, ahnten sich noch nicht, wie schnell ihre Forderung Realität werden sollte. „Es hat uns sehr überrascht, als wir Stunden später erfuhren, dass sie wirklich freigelassen werden", sagt der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser.

Die Wiener Landespartei hatte Medien vor das Gefängnis gebeten, um bekanntzugeben, dass die inhaftierte Aktivistin Sabine Koch für die Grünen an unwählbarer Stelle auf der Wiener Landesliste kandidiert. Wenige Stunden später ordnete der Oberstaatsanwalt ihre Freilassung an. „Der Rechtsstaat funktioniert offenbar wenigstens auf manchen Ebenen", sagt Steinhauser. Am grundsätzlichen Problem ändere das allerdings nichts. Den neun Aktivisten wird weiterhin nach Paragraf 278a die Mitgliedschaft an einer kriminellen Organisation vorgeworfen.

Fekter: Fatales Signal

„Dieser Paragraf ist eigentlich für den Kampf gegen Menschenhandel gedacht, jetzt wird er dazu missbraucht, Teile der Zivilgesellschaft mundtot zu machen", sagt Steinhauser. Er fordert eine Reform. „Der Paragraf darf nur auf Organisationen, die auf Profit aus sind, anwendbar sein." Staatsrechtler Bernd-Christian Funk hält von diesem Vorschlag wenig. „Das wäre nicht zielführend, denn nicht jede kriminelle Organisation, gegen die der Paragraf greifen soll, ist auf Gewinn aus."
Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) sieht in der Nominierung der Aktivisten - neben Koch kandidiert auch VGT-Chef Martin Balluch für die Grünen und zwar auf Bundesebene - ein „fatales Signal". „Man übt hier Druck auf die unabhängige Justiz aus", meint Fekter. (Martina Stemmer, DER STANDARD; Printausgabe, 3.9.2008)