Klagenfurt/Wien - Im Fall der aus Kärnten "hinausgeschmissenen" Asylwerber hatte Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) wenig Verständnis für die von Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) initiierten Aktionen gezeigt. "Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage", stellte Fekter im vergangenen Juli fest. Auch der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) teilt diese Ansicht und erklärte den ersten "Rauswurf" vom Jänner als "rechtswidrige Amtshandlung".

Wie berichtet, hatte Haider in beiden Fällen Asylwerber aus Nigeria, Aserbaidschan, aus der Mongolei, Sambia und aus Tschetschenien in einen Bus Richtung Erstaufnahmelager Traiskirchen setzen lassen. Als Grund wurde eine angebliche Verwicklung in gewalttätige Auseinandersetzungen angegeben. Für diese Behauptung fehlten jedoch teilweise sogar die polizeilichen Bestätigungen.

Für zwei Familien legte die Wiener Rechtsanwältin Nadja Lorenz schließlich erfolgreich Beschwerde ein. Aus dem UVS-Bescheid, der dem STANDARD vorliegt, geht hervor, dass die Aktion das Leben der betroffenen Asylwerber massiv beeinträchtigt hat.

Familie L. befand sich seit August 2003 in Grundversorgung in Kärnten. Einer der Asylwerber sollte vor dem Sommer in einer Abendschule des Hauptschulabschluss machen, ein anderer hatte bereits eine Stellenzusage bei einem fleischverarbeitenden Betrieb. Doch just vor dem ersten Arbeitstag kam von der Landesregierung die Aufforderung, die Sachen zu packen und das Quartier zu räumen. Im Falle einer Weigerung würden sämtliche Leistungen gestrichen und "das Asyl eingestellt".

Fazit: Familie L. muss sich nach fünf Jahren in Kärnten anderswo einleben, aus dem Schulabschluss wurde nichts, aus dem Jobangebot auch nicht. Das Land Kärnten, das laut UVS-Bescheid 1486 Euro und 80 Cent Kostenersatz zahlen muss, kündigte an, Beschwerde beim Höchstgericht einzulegen. Bisher stand einer der "Kärntner" Asylwerber, der aber nicht zu den beschrieben Familien gehört, wegen einer Rauferei vor Gericht. (simo, DER STANDARD - Printausgabe, 2. September 2008)