Wien - Nach der Wiener "Justizpanne" drängen die Strafverteidiger auf eine "Nachbesserung" der Verteidigerrechte in der Strafprozessordnung (StPO). "Die derzeitige Rechtslage ist nicht zufriedenstellend. Da sind solche Justizgebrechen geradezu vorprogrammiert", meint Richard Soyer, der Sprecher der Vereinigung der Österreichischen StrafverteidigerInnen, zum Fall eines 39-jährigen Mannes, der wochenlang als vermeintlicher Drogendealer und zunächst ohne anwaltlichen Beistand in U-Haft saß - obwohl er zur angeblichen Tatzeit im Gefängnis war.

Soyer wies die Darstellung des Leiters der Straflegislative im Justizministerium, Wolfgang Bogensberger, zurück, der in Bezug auf das mit der StPO-Reform geänderte gerichtliche Vorverfahren von einem "Quantensprung im Vergleich zur vorherigen Rechtslage" gesprochen hatte: "Bestenfalls ist das ein Quantenschritt."

Die bekanntgewordene "Justizpanne" zeige in aller Deutlichkeit, "dass es im Bereich der Verteidigerrechte beträchtliche Defizite gibt". Für Soyer entscheidend: "Die Anwesenheit eines Verteidigers bei der ersten Beschuldigteneinvernahme."

Der anwaltliche Journaldienst, der gegenwärtig als befristetes Pilotprojekt besteht, gehöre daher verankert und gestärkt, schloss sich Soyer einer Forderung der Anwaltskammer an. (red, Der Standard Print-Ausgabe, 30./31.08.2008)