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Dem Teilchenbeschleuniger "Large Hadron Collider", der im September in Testbetrieb geht, wird Sicherheit bescheinigt. Eine private Initiative sieht das anders und hat geklagt.

Foto: AP/Keystone, Martial Trezzini

Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Forderung zum Stopp des Teilchenbeschleunigers "Large Hadron Collider" (LHC) am Freitag abgewiesen. Eine private Initiative hatte einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Betriebsbeginn der weltweit größten Forschungsmaschine in der Schweiz eingereicht. Sie fürchtet, dass die Maschine kleine Schwarze Löcher erzeugen könnte, die die Erde verschlucken.

Die Klage sei von Forschern und Privatpersonen um den deutschen Chaostheoretiker Otto Roessler initiiert worden, sagte der Wiener Markus Goritschnig, der die Gruppe koordiniert. Das Ziel sei eine Diskussion, da es für Teilchenbeschleuniger wie den LHC kein normiertes Verfahren für die Risikoüberprüfung gebe, berichteten Schweizer Medien am Donnerstag.

Sicherheit bescheinigt

Eine Expertenkommission des Europäischen Teilchenforschungslabor CERN bei Genf, das den LHC betreibt, hatte die Anlage zuvor als sicher bewertet. Zum selben Schluss kam auch die deutsche Kommission für Elementarteilchenphysik (KET). Der US-Physiknobelpreisträger David Gross hatte die Diskussion gar als "albern und absurd" bezeichnet.

Testbetrieb und offene Beschwerde

Der "Large Hadron Collider" (LHC) soll am 10. September in den Testbetrieb gehen. Eine offizielle Eröffnungszeremonie ist für den 21. Oktober geplant. Noch nicht entschieden ist allerdings die eigentliche Grundrechtsbeschwerde der Initiative: Die Beschwerdeführer hatten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung des Rechts auf Leben und auf Achtung des Privatlebens geltend gemacht. Der Gerichtshof wird zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde prüfen. (APA/dpa/AP/red)