Wien - Das insolvente Wiener Jazzlokal Birdland wird geschlossen. Über die von Joe Zawinul mitbegründete Institution musste am 11. August das Konkursverfahren eröffnet werden, wie der Kreditschutzverband von 1870 am Donnerstag mitteilte: "Gespräche mit Investoren betreffend der Finanzierung eines von der Konkursantin beabsichtigten Zwangsausgleiches blieben bislang ergebnislos". Aus diesem Grunde wurde vom Handelsgericht nun die Schließung angeordnet. Diese war vom Masseverwalter beantragt worden, da keine Fortführungskaution von der jetzigen Geschäftsführung aufgebracht werden konnte und die monatlichen Fixkosten nicht gedeckt seien. "Der Geschäftsführer der Konkursantin hat der Schließung ausdrücklich zugestimmt", so der KSV.

Auch wenn nun die Schließung der "Birdland Betriebs- und Veranstaltungsservice GmbH" angeordnet wurde, könnten die Passiva noch nicht beziffert werden. Dies dürfte sich jedoch spätestens bis zum 14. Oktober klären. An diesem Tage findet die Prüfungs- und Berichtstagsatzung statt. Mögliche Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 30. September einbringen. Birdland-Geschäftsführer Karl Resch hatte am 11. August die Passiva mit rund 500.000 Euro beziffert. Eine Reaktion auf die nun angeordnete Schließung war von Resch vorerst nicht zu erhalten. Laut KSV ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Sommerpause ohnehin eingestellt. Auf der Homepage des Birdland findet sich andererseits bereits Programmankündigungen.

Galgenfrist

 "Wenn nicht in den nächsten vierzehn Tagen oder drei Wochen jemand gefunden wird, dann kann man das Birdland in Wien als Geschichte bezeichnen", so Masseverwalter Daniel Lampersberger am Donnerstag. Die Geschäftsführung bemühe sich weiterhin. "Aus derzeitiger Sicht könnte das Birdland nur überleben mit Subventionen und Sponsorengeldern", betonte Lampersberger. Der Club könnte im Fall der Fälle schnell wieder öffnen, die monatlichen Fixkosten betragen allerdings 35.000 Euro.

Über die Schuldenhöhe lasse sich derzeit noch nicht viel sagen - lediglich, dass 500.000 Euro die Untergrenze seien. Bis zum 30. September haben Schuldner noch die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden. (APA)