Salzburg – „Es ist kein Einzelfall“, bestätigt Christian Neuwirth, Pressesprecher des Verfassungsgerichtshofs (VfGH): Dass Bescheide des Unabhängigen Bundesasylsenats von den Verfassungsrichtern aufgehoben werden, komme immer wieder vor, sagt Neuwirth. Es stehe aber auch nicht an der Tagesordnung. Über die Gründe, warum es in Asylverfahren oft zu Fehlern kommt, wolle Neuwirth nicht spekulieren.
Anwalt erhebt schwere Vorwürfe
Der Salzburger Asylanwalt Gerhard Mory wirft dem UBAS und auch dem Asylgerichtshof als dessen Rechtsnachfolger wie berichtet vor, Beschwerden gegen ablehnende Bescheide des Bundesasylamts ohne nähere Prüfung abzuweisen, um so den Rückstau an unerledigten Akten zu verringern.
"Sicher Fehler passiert"
Harald Perl, der Präsident des neuen Asylgerichtshofs (und davor Vorsitzender des UBAS), weist im Gespräch mit derStandard.at Morys Vorwürfe zurück: In diesem Fall seien sicher Fehler passiert, das müsse man ernst nehmen, von einem systematischen Problem könne man aber nicht sprechen.
In zwei Jahren fünf Bescheide aufgehoben
Für die Jahre 2006 und 2007 weist der Tätigkeitsbericht des UBAS 26.024 abgeschlossene Verfahren aus. Der Verfassungsgerichtshof habe im gleichen Zeitraum über 297 Beschwerden gegen UBAS-Bescheide entschieden, heißt es dort weiter; in nur fünf Fällen habe er Bescheide aufgehoben.
Zweiersenate statt Einzelrichtern
Auch eine „Lotterie“ könne er in der zweiten Instanz des Asylwesens nicht erkennen, sagt Perl; jeder entscheide nach bestem Wissen und Gewissen. Dass im Asylgerichtshof die Entscheidungen von Zweiersenaten statt wie bisher von Einzelrichtern gefällt werden, sei dennoch ein großer Fortschritt. Dazu komme, dass das Personal von 180 auf 270 Mitarbeiter aufgestockt wurde. (Markus Peherstorfer, derStandard.at, 27.8.2008)
Sachpolitik
Asylgerichtshof sieht geringe Fehlerquote
Für den Sprecher des Verfassungsgerichtshofs ist es „kein Einzelfall“, dass Asylbescheide vom Höchstgericht aufgehoben werden müssen