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Für die 42jährige deutsche Lehrerin Iyman Alzayed ist es "eine religiöse Pflicht", auch während des Unterrichts die Kopfbedeckung - sie klagte auf Einstellung, der Prozess ist noch nicht abgeschlossen

Foto: APA/dpa/Hans-Juergen Wege

Aufgrund der Anerkennung des Islam als Religionsgemeinschaft ist die Situation für arbeitssuchende Muslime in Österreich besser als in Deutschland, sagt Carla Amina Baghajati, Sprecherin der Islamischen Glaubensgemeinschaft. "Doch nach wie vor ist es schwierig, mit islamischer Kleidung einen Job zu bekommen."

Nicht von ungefähr führt das AMS das Kopftuch in der Kategorie "Behinderung": Besonders muslimische Frauen, die sich für das Kopftuch entscheiden, kämpfen oft mit Vorurteilen. Beispielsweise, so erzählt Baghajati, hat sich eine Frau telefonisch in einem Reisebüro beworben. Das Gespräch verlief gut, doch als sie das Kopftuch erwähnte, wurde der Hörer einfach aufgelegt.

Spind für Putzkübel

Eine andere Muslimin wurde an ihrem neuen Arbeitsplatz mit den Worten "Da hinten ist Spind für Putzkübel", begrüßt. Die jedoch sei daraufhin seelenruhig zum Computer geschritten und hätte mit der Arbeit begonnen.

Für Baghajati ist es schön zu sehen, "wie schnell sich Vorurteile durch gelebte Zusammenarbeit relativieren". Der direkte Weg zur Integration ist für sie daher: "Partizipation". Und Sichtbarkeit des Kopftuches in der Öffentlichkeit - an Supermarktkassen oder in der Kundenakquisition. Auch hier kennt sie ein Beispiel: eine Anzeigenverkäuferin für ein Verlagshaus. "Die ist den Kunden sicher in Erinnerung geblieben." Und das ist bereits ein Wettbewerbsvorteil.

Um die eigenen Bilder im Kopf zu durchbrechen, sollten Arbeitskollegen auch ruhig die Gründe hinterfragen, rät Baghajati: "Frauen, die die innere Stärke aufbringen, mit dem Kopftuch einen Job zu bekommen, können dessen Bedeutung für sich erklären." Beispielsweise dass das Kopftuch eine sehr persönliche Entscheidung ist. "Und sicher nichts Missionarisches hat."

Die Bilder im Kopf

Oder dass islamische Frauen nicht automatisch dumm, unmündig und von ihren Männern unterdrückt sind. "Die Stellung der berufstätigen Frau im islamischen Recht ist sogar ausgezeichnet", lacht Baghajati: "Für das Familieneinkommen zu sorgen ist Pflicht des Mannes - wenn die Frau etwas verdient, gehört es ihr alleine." (DER STANDARD, Printausgabe, 22./23.2.2003, wpl)