St. Pölten - Während nach den beiden Festnahmen im Vierfachmord von Strasshof Justiz und Exekutive ihre Ermittlungen fortsetzen, belastet der mutmaßliche Haupttäter Josef B. (66) den Zweitverdächtigen. Der 45-Jährige habe von dem Verbrechen am 1. Juli bereits im Vorfeld gewusst, so Rudolf Mayer, Anwalt des 66-Jährigen zur APA am Mittwoch. Werner Borns, Verteidiger des 45-Jährigen, wies dies vehement zurück.

Der 45-Jährige habe Josef B. vor der Bluttat versprochen, er bekomme für die Tötung von zwei späteren Opfern eine Wohnung. Diese hätte einen Gegenwert von 150.000 Euro, mit Einrichtung 170.000 Euro, erläuterte Mayer. Die Räumlichkeiten hätte der Zweitverdächtige angeblich nach dem Tod zweier Opfer geerbt. Borns wies dies klar zurück. Der 45-Jährige, ein Angehöriger von Josef B., "hätte nie etwas erben sollen. Das war ihm und auch seiner Ehefrau vollkommen klar", sagte Borns.

Verteidiger des Zweitverdächtigen spricht von "Hirngespinsten"

Die Aussagen von Josef B., mit denen er den 45-Jährigen belaste, seien "Hirngespinste" und "unrichtig", sagte Borns zur APA. Der Jurist bekräftigte, dass sein Mandant von der Bluttat im Vorfeld nichts gewusst habe und auf der sechswöchigen Flucht auch "keinerlei Kontakte" zu dem 66-Jährigen gehabt habe. Der 45-Jährige habe sogar nach dem Verbrechen intensiv mit der Polizei zusammengearbeitet zwecks Aufklärung, meinte Borns.

In eine andere Kerbe schlug Mayer. Auf die während der Flucht von Josef B. an den 45-Jährigen abgeschickten SMS, die der zweite Verdächtige laut Borns nicht bekommen haben soll, angesprochen, meinte der Jurist: "Es ist uninteressant, ob er die gekriegt hat oder nicht". Der 45-Jährige müsse von der Tat gewusst haben, sonst hätte der Hauptverdächtige ja gar keine SMS an ihn gesendet. Es sei offenbar ein Treffen zwischen den beiden geplant gewesen, dazu seien in den SMS eigene Codewörter vereinbart worden. (APA)