Wien - Justizverfahren dauern in Österreich oft lange. Bei politischen Fällen braucht gut Ding aber offenbar noch mehr Weile. So ist die Justiz schon seit Februar 2006 mit dem Kärntner Ortstafel-Streit beschäftigt.
Damals hatten die Grünen eine erste Anzeige gegen Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) und dessen Stellvertreter Gerhard Dörfler eingebracht. In der Folge gab es noch eine weitere Anzeige vom Rat der Kärntner Slowenen. Den orangen Politikern wurde vorgeworfen, Amtsmissbrauch begangen zu haben. Sie hatten die Ortstafeln von Bleiburg und Ebersdorf, die laut Verfassungsgerichtshof zweisprachig sein müssten, zunächst um einige Meter versetzt und dann mit kleinen slowenischsprachigen Zusatzschildchen versehen (siehe Foto). Laut Strafgesetzbuch ist Missbrauch der Amtsgewalt ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren geahndet werden kann.

Rund ein Jahr später, am 12. Februar 2007 hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt dann bekannt gegeben, dass Vorerhebungen gegen Haider, Dörfler und einige Beamte aufgenommen werden. Haider, der stets von einem "politischen Willkürakt" gesprochen hatte, wurde im März 2007 auch vom Untersuchungsrichter einvernommen.

So richtig rasch ging es in der Folge aber nicht weiter. Im September 2007 schickte die Staatsanwaltschaft immerhin einen ersten Zwischenbericht an die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium. Der Wunsch, die Ermittlungen auszuweiten und auch Fachbeamte und Altpolitiker zu befragen, wurde genehmigt.

Fall liegt im Justizressort

Seit 7. März 2008 sind allerdings auch diese Untersuchungen abgeschlossen. Der Vorhabensbericht mit der Aktenzahl 2St397-05b wurde neuerlich an die Oberstaatsanwaltschaft und in weiterer Folge an das Justizministerium geschickt.

Und dort liegt er nun auch schon wieder fünf Monate. Im Büro von Justizministerin Maria Berger (SPÖ) will man nichts davon wissen, dass der politisch heikle Fall hinausgezögert wird. Es handle sich um einen "normalen Prüfungsprozess" , hieß es am Dienstag auf Standard-Anfrage. Die Dauer von Verfahren variiere immer "von Fall zu Fall" . Übrigens:Im hochkomplexen Bawag-Fall ist nur rund ein Jahr zwischen den ersten Ermittlungen und der Anklage vergangen. (Günther Oswald/DER STANDARD, Printausgabe, 20.8.2008)