Karlsruhe - Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem weit reichenden Grundsatzurteil die Rechtsposition von Partnern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften gestärkt. Wurde in der Beziehung etwa gemeinsam ein Eigenheim gebaut, das nur auf einen der beiden Partner eingetragen ist, hat der andere nach einer Trennung nun erstmals Anspruch auf Verrechnung seiner eingebrachten Leistungen. Der BGH gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach Betroffene bei solch einer Trennung leer ausgingen.

Sexueller Bezug nicht relevant

Das Urteil gilt auch für andere Formen des Zusammenlebens und Wirtschaftens wie etwa unter verwitweten Geschwistern, Verwandten oder FreundInnen. Auf einen sexuellen Bezug komme es nicht an, heißt es in der Entscheidung. Im aktuellen Fall hatte ein nichtverheiratetes Paar gemeinsam ein Haus gebaut, als deren Besitzerin die damalige Partnerin eingetragen war. Nach der Trennung forderte der Kläger von der Frau rund 83.000 Euro an finanziellen Leistungen und weitere 10.000 Euro für rund 1000 erbrachte Arbeitsstunden beim Hausbau. Er habe für den Hausbau auf Ersparnisse zur Alterssicherung zurückgegriffen, weil seine Partnerin ihm ein lebenslanges Wohnrecht versprochen habe.

Der Mann, der in den Vorinstanzen noch gescheitert war, hat nun gute Chancen, doch noch an sein Geld zu kommen. Laut BGH müssen nach einer Trennung all jene Leistungen ausgeglichen werden, die über den Aufwand für das tägliche Zusammenleben hinausgehen. Dazu zählen auch "Arbeitsleistungen", weil sie wirtschaftlich betrachtet einer Übertragung von Vermögen gleich stehen, heißt es im Urteil. (APA/AFP)