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Bern - Tiere werden in der Schweiz rechtlich nicht länger als Sachen behandelt. Der Schweizer Bundesrat hat die vom Parlament beschlossenen Gesetzesänderungen auf den 1. April in Kraft gesetzt.

Neu billigt das Recht den Tieren den Status empfindungs- und leidensfähiger Lebewesen zu. Dies hatten auch zwei Volksinitiativen gefordert. Sie wurden zurückgezogen, nachdem die eidgenössischen Räte selber aktiv geworden waren, um der gewachsenen Sensibilität gegenüber dem Tier Rechnung zu tragen.

Neu hält das Gesetz unter anderem fest, dass das Gericht ein Haustier bei der Scheidung jener Partei zuweist, bei der das Tier besser aufgehoben ist. Wird ein Tier in einem Testament bedacht, gilt die Verfügung als Auflage, tiergerecht für den "Erben" zu sorgen.

Unpfändbar

Haustiere sind unpfändbar. Wenn ein Haustier verletzt oder getötet wird, kann das Gericht den Schadenersatz so festlegen, dass auch dem gefühlsmäßige Wert für den Halter oder dessen Angehörige Rechnung getragen wird. Heilungskosten können auch dann angemessen berücksichtigt werden, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen.

Wer ein verlorenes Tier findet, muss den Eigentümer benachrichtigen oder den Fund melden. Die Kantone haben ein Jahr Zeit, die Meldestelle zu bezeichnen. Haustiere kann der Finder nach zwei Monaten behalten. Bei Nutztieren beträgt die Frist wie bei den Sachen weiterhin fünf Jahre. (APA/sda)