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Al-Mobayyed warnt vor einer "Politisierung" durch die vorgesehene UG-Novelle.

Foto: APA/Gindl

Die Österreichische HochschülerInnenschaft hat heute ihre Stellungnahme zur Novell des Universitätsgesetzes an das Wissenschaftsministerium geschickt. Das Gesamturteil: "Negativ." Nahezu alle Punkte seien inakzeptabel. Die Begutachtungsfrist endet am Donnerstag. Auch die Gewerkschaft der HochschullehrerInnen lehnt den Entwurf ab.

Cool-Off-Phase fehlt

Ein Punkt, der den Vorsitzenden Samir Al-Mobayyed besonders stört: Die Abschaffung der Vier-Jahres-Frist für ehemalige PolitikerInnen im Universitätsrat: "Wir haben momentan sowieso schon viel zu viel politische Einflussnahme an den Universitäten, die Cool-Off-Phase abzuschaffen, würde außer den Finanzen gerade frisch pensionierter Politiker, niemanden helfen."

Außerdem sei bei der Bologna-Umstellung vergessen worden, die Toleranzsemester für Bachelor-Studierende anzupassen. Die ÖH will zwei statt derzeit nur einem Semester.

Al-Mobayyed fordert auch einen rechtlich gesicherten Anspruch auf einen Masterstudienplatz, zumindest in der selben Studienrichtung, nach dem Abschluss des Bachelorstudiums. „es wäre in der jetzigen Situation absolut unverantwortlich die Studierenden allein mit diesem Abschluss von der UNI in die Arbeitswelt zu werfen", findet der Vorsitzende.

Hochschullehrer: Bestimmungen ersatzlos streichen

Die Bundesvertretung "Universitätsgewerkschaft- Wissenschaftliches und künstlerisches Personal" BV 13 lehnt den Ministerialentwurf "generell und vollständig ab". In der Stellungnahme der Gewerkschaft, die derStandard.at vorliegt, orten sie „alarmierende Tendenzen zum Rückbau der Autonomie": "Zum Beispiel Budgetregeln, Gestaltungsvereinbarungen mit jährlichen Überprüfungen, Rückkehr zu ministerieller Detailsteuerung und verfassungsrechtlich problematischer Verschiebungen zu Lasten der Universitäten."

Sämtliche Bestimmungen zur Rektorenwahl, die im Entwurf vorgesehen sind, seien "ersatzlos zu streichen", weil diese inakzeptable Einflussmöglichkeiten der Politik auf die Unis. Dasselbe gelte für die Bestimmungen zum Uni-Rat.

Die BV fordert das Ministerium auf, eine einheitliche Gruppe von UniversitätslehrerInnen zu schaffen, damit diese über dieselben Rechte und Pflichten verfügen. Sowohl beim Berufungs- als auch beim Habilitationsverfahren will die BV die Anzahl der Gutachten reduzieren, da die Verfahren zu aufwendig seien. Zudem soll die Wiederwahlmöglichkeit von RektorInnen beschränkt werden.

Weiteres Vorgehen

Wie mit dem Entwurf weiter verfahren werde, müsse in den Koalitionsgesprächen geklärt werden, so Wissenschaftsminister Johannes Hahn. Man müsse jedenfalls in einer neuen Legislaturperiode "das Rad nicht neu erfinden". Vorstellbar ist für den Minister, dass man die Reform im ersten Halbjahr 2009 "parlamentarisch realisiert".(red/derStandard.at, 13. August 2008)