Die Deutsche Telekom muss künftig die Gebühren für Fern- und Ortsgespräche wahrscheinlich nicht mehr vorab von der Regulierungsbehörde genehmigen lassen. Aus dem jetzt bekannt gewordenen Diskussionsentwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) geht hervor, dass die Bundesregierung die Regulierung, mit der gegen den Ex-Monopolisten Telekom Wettbewerb erst ermöglicht werden sollte, allmählich durch normale Wettbewerbskontrolle ersetzen will.

Nach dem Entwurf soll die Telekom Preise für Telefon-Endkunden nur noch in Bereichen vorab von der Regulierungsbehörde genehmigen lassen müssen, wo noch kein genügender Wettbewerb herrscht. Damit dürften nach Einschätzung von Beobachtern Fern- und wahrscheinlich auch Ortsgespräche aus der Vorab-Regulierung entlassen werden. Für diese Bereiche gilt dann - wie generell in der Marktwirtschaft - eine nachträgliche Missbrauchskontrolle. Allerdings soll die Telekom ihre Preise zwei Monate vor Einführung der Regulierungsbehörde mitteilen müssen, so dass diese gegebenenfalls doch noch eingreifen kann.

Bei den Vorleistungen, also zum Beispiel der Vermietung von Teilnehmeranschlussleitungen der Telekom an Konkurrenten, soll es dagegen bei der Vorab-Genehmigung bleiben. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass zwar unnötige Regulierung vermieden werden soll, gerade beim Netzzugang aber ein zu schneller Abbau der Regulierung Nachteile für den Verbraucher hätte.

Nach dem Gesetzentwurf haben Telekom-Konkurrenten künftig Anspruch auf Vorleistungspreise, die ihnen beim Weiterverkauf an den Endkunden noch eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermöglichen. Die Telekom darf auch nicht sich selbst oder ihren Töchtern günstigere Vorleistungspreise einräumen als den Wettbewerbern.

Die TKG-Novelle ist erforderlich, um fünf europäische Richtlinien in deutsches Recht umzusetzen. Bis Ende März soll ein Referentenentwurf vorliegen. Die Verabschiedung im Bundestag ist noch für dieses Jahr vorgesehen.(APA)