Johann Grander: "Wasserbelebend" und in Österreich ehrenbekreuzt

Foto: GRANDER Wasserbelebung

Wien - Wissenschaftsminister Johannes Hahn spricht sich gegen die Aberkennung des Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst aus, das 2001 dem Tiroler "Wasserbeleber" Johann Grander verliehen wurde. In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung erinnert Hahn an den bisher einzigen Fall der Aberkennung des Ehrenkreuzes, nämlich vom früheren NS-Mediziner Heinrich Gross im Jahr 2003. "Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der beiden Fälle zueinander" sei eine Aberkennung der Auszeichnung Granders nicht zu vertreten.

Mandatare von SPÖ, Grünen, FPÖ und LIF hatten Hahn aufgefordert, ein Aberkennungsverfahren einzuleiten. Als Grund nannten sie, dass Grander "nachweislich überhaupt keine Leistungen auf dem Gebiet der Wissenschaft" erbracht hätte und die Ordensverleihung von 2001 sachlich nicht berechtigt sei.

Hahn stellt in seiner Anfragebeantwortung fest, dass Aberkennungstatbestände "ernsthaft und schwerwiegend zu sein haben". Im bisher einzigen Fall einer Aberkennung, jener Gross', seien solche Gründe gegeben gewesen. Im Wissenschaftsministerium habe man diese zwei Fälle verglichen und "Überlegungen über allfällige ernsthafte und schwerwiegende Gründe angestellt. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der beiden Fälle zueinander" sei die Aberkennung im Fall Granders "nicht zu vertreten", so Hahn. (APA/red)