Wien - Wieder Wirbel um die Marke Meinl: Jetzt knöpft sich die Arbeiterkammer den Gourmet-Tempel Meinl am Graben vor. Bei elf von 40 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hauszustellung von Meinl wurden von den Konsumentenschützern unzulässige oder intransparente Inhalte entdeckt, berichtet das Magazin "Format" in seiner neuen Ausgabe. In einer prompten Reaktion erklärt Meinl am Graben, selbstverständlich würden eventuelle Mängel in den AGB umgehend geändert.

Margit Handschmann, zuständig für Musterverfahren in der AK, sei in einigen Punkten fündig geworden. So gehen demnach etwa Übertragungsfehler zu Lasten der Kunden. Außerdem ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Beides ist nach Konsumentenschutzgesetz unzulässig, berichtet das Magazin. Meinl am Graben soll nun abgemahnt werden. Ändert sich nichts, könnte auch eine Klage folgen.

Laut einer Aussendung von Meinl am Graben habe die AK Wien bisher leider keinen Kontakt mit der Geschäftsführung der Meinl am Graben Ges.m.b.H. aufgenommen. "Selbstverständlich werden eventuelle Mängel oder durch neuere Gesetzgebung überholte Bestimmungen in den AGB umgehend geändert", heißt es. Für Gespräche mit der Arbeiterkammer stünde die Meinl am Graben Ges.m.b.H. jederzeit zur Verfügung. (APA)