Wien - Sozialminister Erwin Buchinger hat am Dienstag erste Ergebnisse der Evaluierung zur 24-Stunden-Betreuung präsentiert. So bestätigt die Studie die Notwendigkeit, die Vermögensgrenze in allen Bundesländern ersatzlos zu streichen. Bis zu einem Drittel mehr Betroffene könnten so durch die Förderung erreicht werden, sagte Studienautor Tom Schmid bei einer Pressekonferenz. Ein
weiteres Ergebnis der Evaluierung: Nur 4,1 Prozent der Antragsteller sehen die Pflegekosten durch die Förderung zur Gänze abgedeckt.

Die Punkte Legalität, Leistbarkeit und Qualitätssicherung wurden bei der Evaluierung des neuen Fördermodells unter die Lupe genommen. Befragt wurden jene Personen, die eine Förderung bereits erhielten oder die schon einen Antrag gestellt hatten. 58,5 Prozent dieser Personen sahen die Pflegekosten nur "teilweise" durch die Förderung abgedeckt, 15,8 Prozent "kaum". Gar keinen Effekt sahen 21,5 Prozent der Befragten.

"Praxistaugliche Regelung"

"Durch die aktuelle Rechtslage haben wir eine Fülle von neuen Vorschriften", so Schmid zur Legalisierung der Pflege. Bei den neuen Bestimmungen handle es sich um eine "praxistaugliche Regelung", die sich nach einigen Anlaufschwierigkeiten bewährt habe, so der Experten-Schluss. Klärungsbedarf gebe es allerdings noch bei den Fristen im Aufenthalts- und Niederlassungsrecht. Hier würden die Bezirksbehörden unterschiedlich agieren.

Neben der Streichung schlägt der Evaluierungsbericht auch konkrete Zahlen bei der Erhöhung der Förderung vor: Von 225 auf 350 Euro beim Selbstständigen-Modell und von 800 auf 1.100 Euro beim
Unselbstständigen-Modell (bei jeweils zwei Betreuerinnen). Dies entspricht auch Buchingers Forderung. Dessen einst geforderte Zuschuss von bis zu 1.200 Euro bei den Unselbstständigen werde nun "nicht mehr weiterverfolgt", so der Minister.

Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent

Schmid schlägt vor allem eine Verbesserung der Qualitätssicherung unter anderem durch die Gewerbeordnung vor. Etwa wenn Pflegepersonal Kompetenzen überschreitet. Für solche Fälle solle es eine bessere Kontrolle und in weiterer Folge auch Sanktionen geben. Eine größere Rolle solle künftig den Hausärzten als Vertrauten der pflegebedürftigen Personen zukommen, ebenso diplomierten Pflegekräften bei der Beratung.

Buchinger sprach sich nochmals für eine Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent aus. Über die Stufen Sechs und Sieben könne man allerdings noch reden, ebenso über zusätzliche Steigerungen bei Demenzkranken und Kindern mit schwerer Behinderung. Der Minister zeigte sich zuversichtlich, was eine Einigung mit dem Noch-Koalitionspartner vor der Wahl betrifft. Die ÖVP würde bereits
von ihrer Forderung nach einer Verlängerung der Amnestie abrücken. Was die Erhöhung des Pflegegeldes betrifft würde das Finanzministerium noch rechnen. (APA)