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Gefälschte Waren und Raubkopien sollen entweder eingestampft oder an die Rechtinhaber ausgeliefert werden - auch zum Weiterverkauf, wenn kein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko droht.

Fptp: APA/ MPA

Noch bis 31. Juli wird in den USA das sogenannte ACTA-Abkommen zur Bekämpfung von Raubkopierern und Fälschern verhandelt. Dem Portal WikiLeaks wurde nun ein weiteres Dokument zugespielt, in dem nicht näher genannte Unternehmen ihre Wünsche zu Vorgehensweisen bei der Grenzkontrolle und der zivilen Durchsetzung von Ansprüchen äußern.

Globale Verfolgung von Raubkopierern

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) geht auf die Initiative einiger Länder zurück, die einen globalen Standard für den Umgang mit Copyrights und Patenten einfordern. Neben den USA sind auch mehrere EU-Staaten, Japan und die Schweiz an den Verhandlungen beteiligt.

Erweiterte Grenzkontrollern

Die Länder fordern unter anderem eine verstärkte Grenzkontrolle. So soll es Beamten, wie bereits zu einem früheren Zeitpunkt bekannt wurde, erlaubt werden, Notebooks, MP3- Player oder andere digitale Datenträger nach illegalen Musik- oder Filmkopien zu durchsuchen. Die Zollbeamten sollen bei Verdacht auf gefälschte oder unerlaubt hergestellte Waren, den Import oder Export aufhalten. Das betrifft natürlich nicht nur möglicherweise illegal kopierte CDs, sondern auch jegliche andere Güter, die patent-, marken- oder urheberrechtlich geschützt sind.

Infos an Rechteinhaber weiterleiten

Um den Import oder Export gefälschter oder kopierter Waren zu verhindern, sollen die Zollkontrollen erhöht werden, wie sich die Unternehmen wünschen. Informationen über Absender und Empfänger sollen an die Rechteinhaber weitergeleitet werden, damit diese ihre privaten Ermittlungen aufnehmen können. Die Vermutung, dass es sich um eine Produktfälschung oder Kopie handeln könnte, soll zum Einschreiten des Zolls bereits genügen.

Waren zerstören oder verkaufen

Die Unternehmen fordern zudem eine Heraufsetzung der Schadensersatzsummen, die möglichst abschreckend wirken sollen. Die Piraten oder Fälscher sollen neben dem Schadensersatz auch für die Kosten der Ermittlungen aufkommen. Neben den gefälschten Waren sollen auch die Produktionsmittel zur Herstellung und Verpackung sowie "andere physische und finanzielle Besitztümer" eingezogen oder zerstört werden. Eine einfache Entfernung der Marke soll nicht ausreichen. Und wenn die Waren in Ordnung sind (und keine Risiken für Sicherheit oder Gesundheit aufweisen, wollen sich die geschädigten Unternehmen das Recht vorbehalten, sie zu verkaufen.

Urheber unbekannt

Welche Unternehmen hinter der Wunschliste stehen, ist nicht klar. In dem Dokument ist lediglich von "besorgten Unternehmensgruppen aus den ACTA-Nationen" die Rede. Gegner kritisieren unter anderem die Geheimniskrämerei der Verhandlungen. Sie fordern, dass die beteiligten Unternehmen mit offenen Karten spielen und auch die Öffentlichkeit von ihren Vorhaben informieren. (red)