Wien - Am Dienstag - dem "Stichtag" - startet das Sammeln der für ein Antreten bei der Nationalratswahl notwendigen Unterstützungserklärungen. Neben den 2.600 Unterschriften - richtig auf die Länder verteilt - sind auch 3.915 Euro Druckkostenbeitrag notwendig, um österreichweit bei der Wahl am 28. September antreten zu können. Eine Reihe von neuen Gruppierungen überlegt einen Antritt bzw. hat sich schon dazu entschlossen - sie müssen nun Unterschriften sammeln. Erspart bleibt das nur all jenen, die Unterschriften von drei Nationalratsabgeordneten vorweisen können - in der Regel also den Parlamentsparteien. Die Unterschriften können zwischen 29. Juli und 22. August gesammelt werden.

Unterschriften sammeln

Sammeln müssen alle Neueinsteiger. Neben dem Liberalen Forum, dass mit Heide Schmied in den Wahlkampf zieht, muss auch die KPÖ und auch Fritz Dinkhauser, der sein Antreten noch nicht ganz fixiert hat, Unterstützungserklärungen einholen. Ebenfalls Unterschriften brauchen die "Linke", "Die Christen", die Monarchisten sowie Karl-Heinz Hackls Liste "Soziale Kultur Österreichs" und Johann Klawatsch ("Menschen Österreich"). Die Bürgerinitiative "Rettet Österreich" sowie die Ärztegruppe "Die Weißen" überlegen ein gemeinsamen Antreten mit Dinkhauser.

Unterstützungserklärungen können am Gemeindeamt abgegeben werden. Die Unterstützer müssen wahlberechtigt (also 16 Jahre alt) sein und können pro Wahl nur für eine Partei unterschreiben.

Unterstützungserklärungen je nach Landesgröße

Für ein Antreten bei der Nationalratswahl nötig ist zumindest ein Landeswahlvorschlag, der von - je nach Landesgröße - mindestens 100 bis 500 Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss: In Burgenland und Vorarlberg 100, in Kärnten, Salzburg und Tirol 200, in Oberösterreich und der Steiermark 400, in Niederösterreich und Wien 500 Unterschriften. Für eine bundesweite Kandidatur macht das mindestens 2.600 Unterschriften. Zusätzlich ist pro Land ein Druckkostenbeitrag von 435 Euro zu bezahlen.

Um bei der Nationalratswahl antreten zu können, muss man nicht eine nach Parteiengesetz registrierte Partei sein, theoretisch kann auch eine Einzelpersonen den Versuch wagen. Einzige Voraussetzung ist, dass in zumindest einem Bundesland ein Landeswahlvorschlag samt Unterstützungserklärungen eingebracht wird.

Bundeswahlvorschlag

Dieser Landeswahlvorschlag enthält zwei Arten von Kandidatenlisten: Die Regionalparteilisten und die Landesparteiliste. In den österreichweit 43 Regionalwahlkreisen werden die Direktmandate vergeben, die Kandidaten der Landesparteiliste kommen in einer zweiten Mandatsvergabe-Runde auf Landesebene zum Zug.

Will eine Partei auch an der Vergabe von Restmandaten auf Bundesebene teilnehmen, muss sie überdies einen Bundeswahlvorschlag abgeben. Dieser kostet weder Unterschriften noch Geld - und muss erst bis 8. September eingebracht werden. (APA)