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Bis mögliche Urteile gegen die alte Führung rechtskräftig werden, können noch Jahre vergehen. Das gilt auch für Schadenersatzklagen, die Siemens diese Woche offiziell beschließen könnte.

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Im Siemens-Schmiergeldskandal ist ein erster Ex-Manager des Konzerns rechtskräftig verurteilt worden: Das Landgericht München verhängte am Montag eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 108.000 Euro gegen den früheren Siemens-Direktor Reinhard S. Der Vorwurf der Untreue habe sich "voll umfänglich bestätigt", sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll. Der 57-Jährige habe in 49 Fällen über Scheinberaterverträge und Scheinrechnungen über Jahre hinweg knapp 50 Mio. Euro in schwarze Kassen abgezweigt.

"Der Angeklagte ist ein Siemensianer alten Schlages", sagte der Richter. Aus Loyalität zum Unternehmen habe er im Auftrag seiner Vorgesetzten gehandelt, hielt Noll dem Ex-Manager vor. Zugute komme ihm aber seine entscheidende Mithilfe bei der Aufdeckung des Schmiergeldsystems und dass er selbst kein Geld eingesteckt habe. Bei der Geldstrafe blieb das Gericht sogar unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 180.000 Euro.

Kritik an Topmanagern

Deutliche Kritik äußerte Noll, weil frühere Topmanager wie Ex-Siemens-Chef Heinrich von Pierer und Ex-Finanzvorstand Heinz-Joachmim Neubürger die Aussage vor Gericht verweigert hatten. Schon aus Fürsorgepflicht gegenüber dem angeklagten S. hätte er es für gut befunden, "wenn die Verantwortlichen auch Verantwortung gezeigt hätten", sagte Noll.

Inwiefern Vorstände von den Schmiergeldern wussten, habe im Prozess nicht geklärt werden können. Der Richter verwies jedoch auf Aussagen des Angeklagten und von Zeugen sowie auf Indizien. "Da drängt sich auf, dass der Verdacht, dass der Zentralvorstand wusste, was Herr S. tut, richtig sein könnte", erklärte Noll. Der Angeklagte sei bei den Zahlungen "in ein System organisierter Unverantwortlichkeit" eingebunden gewesen. Alles habe darauf angezielt, S. sein Verhalten zu ermöglichen.

Reinhard S. hatte gestanden, für die zur früheren Kommunikationssparte COM gehörende Telefonsparte ICN mit Hilfe von Scheinberaterverträgen und Tarnfirmen knapp 50 Mio. Euro in schwarze Kassen geschleust zu haben. Daraus sollen Schmiergelder geflossen sein, um für Siemens Aufträge zu erlangen.

"Nach 15 Verhandlungstagen hat die Kammer überhaupt keinen Zweifel an diesem Geschehen", sagte Noll. Die Gelder seien für kriminelle Zwecke ohne Kontrolle in ein "undurchdringliches Firmengeflecht" versenkt worden. "Man kann sich das vorstellen wie einen Schwamm", erklärte der Richter. "Kein ordentlicher Kaufmann macht das", sagte er zu dem Angeklagten. Den Auftrag vom damaligen Bereichsvorstand, einen diskreten Weg für Schmiergelder zu suchen, hätte er nicht annehmen dürfen, erklärte Noll. S. habe durch "raffiniertes Vorgehen" Geld der Siemens-Aktionäre veruntreut.

Keine ordentliche Buchführung

Es könne nicht eindeutig nachvollzogen werden, an wen das Geld geflossen sei und ob Siemens einen Vorteil durch die Zahlungen erlangt habe. Eine ordentliche Buchführung habe es nicht gegeben. "Man hat so ein paar Schmierzettel gehabt", sagte der Richter. "Das Geld ist weg", begründete er den Vorwurf der Untreue.

Oberstaatsanwalt Anton Winkler erklärte, S. sei "nur ein Rädchen im System" gewesen. Zwei weitere Anklagen seien schon in Vorbereitung.

"Ich bin erleichtert, dass es endlich vorbei ist", sagte S. selbst nach dem Urteil, das er noch im Gerichtssaal angenommen hatte. Er hoffe, dass nach ihm nicht nur die "Kleinen" angeklagt werden. "Von dem ein oder anderen" sei er enttäuscht. "Ich hätte mir mehr Solidarität gewünscht."

Der Richter gab S. zum Schluss einen Rat mit auf den Weg. "Wenn jemand wieder mit so einem Thema zu Ihnen kommt, dann sind Sie das nächste Mal schlauer." (APA)