Wien - Der Streit um die Weitergabe persönlicher Informationen über die kosovarische Familie Zogaj durch Innenministeriumsbeamte will auch nach der Unterbrechung - oder dem Ende - des dafür eingerichteten U-Ausschusses nicht verstummen.

Am Freitag regte sich Kritik an der tags zuvor im Ausschuss vom hohen Innenministeriumsbeamten Matthias Vogl und Helmuth Kukacka (ÖVP) vorgebrachten Rechtfertigung für das Verraten einschlägiger Details am 7. Oktober 2007 an die Presse. Der Behörde, so hatte Kukacka betont, habe "im Interesse einer objektiven Berichterstattung" nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht zu solcherart Öffentlichmachung. Und zwar in Anlehnung an Paragraf 9 des Mediengesetzes, das "natürlichen und juristischen Personen" den Anspruch auf Gegendarstellung einräumt.

Windhager: "Nicht nachvollziehbar"

Für die Medienanwältin Maria Windhager ist dies nicht nachvollziehbar. Der behördliche Wunsch nach medialer Objektivität dürfe "sicher nicht auf dem Rücken Betroffener durchgesetzt werden", sagte sie zum Standard. Dass Behörden in vieldiskutierten Fällen Infos hätten, die der Öffentlichkeit Zusatzwissen geben könnten, sei "nicht selten der Fall". Über Wege, sie gesetzeskonform an den Mann oder die Frau zu bringen, müsse "ernsthaft diskutiert" werden. (bri/DER STANDARD-Printausgabe, 19./20.7.2008)