Bochum - Im ersten Prozess in der Liechtensteiner Steuer-Affäre ist in Deutschland ein 66-jähriger Immobilienkaufmann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Geschäftsmann aus Bad Homburg hatte vor dem Landgericht Bochum gestanden, zwischen 2001 und 2006 rund 7,6 Mio. Euro Einkommenssteuern hinterzogen zu haben.
Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. In ihrem Plädoyer hielt die Anklagevertreterin Margrit Lichtinhagen dem Kaufmann am Freitag zudem zu Gute, er habe "sehr früh eine klare Entscheidung getroffen" für eine Zusammenarbeit mit der Anklagebehörde. Verteidiger Holger Matt nannte die Forderung der Staatsanwaltschaft "uneingeschränkt akzeptabel"
Der Angeklagte hatte Teile seines Vermögens in Liechtensteiner Stiftungen angelegt und sie so dem Zugriff der deutschen Finanzbehörden entzogen. Einen Großteil seiner Steuern hat er bereits nachgezahlt.
Fahnder treiben 110 Millionen Euro ein
In der Liechtensteiner Steueraffäre hat die federführende Bochumer Staatsanwaltschaft nach einem Zeitungsbericht bereits 110 Millionen Euro an Steuernachzahlungen in Deutschland eingetrieben. Das schreibt die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Eduard Güroff.
Das Geld stammt dem Blatt zufolge von deutschen Anlegern, die ihr Vermögen in Stiftungen in Liechtenstein bunkerten, wo es sich unbemerkt vom deutschen Fiskus vermehrte. Die Steuersünder hätten das Geld gezahlt, obwohl ihre Verfahren noch nicht abgeschlossen seien. Auch die Zahl der Ermittlungsverfahren sei stark gestiegen, es gebe jetzt 350 Fälle. (APA/AP)