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Die 77-seitige Anklageschrift wirft drei der Beschuldigten vor, im Zeitraum von Oktober 2001 bis Jänner 2003 den BfJ auf Basis von NS-Gedankengut geschaffen zu haben, um "durch dauerhafte Wiederbetätigung und Propaganda die verfassungsmäßige Struktur der Republik Österreich durch eine Volksgemeinschaft nationalsozialistischer Prägung zu ersetzen".

Foto: APA/Rubra

Wels - Beim Geschwornenprozess im Zusammenhang mit Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn gegen fünf Aktivisten des "Bundes freier Jugend" (BfJ) hat am Donnerstag im Landesgericht Wels in Oberösterreich die langwierige Befragung die Angeklagten begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, ihre Organisation sei eine "direkte Neuschöpfung der Hitler-Jugend". Den Angeklagten - für sie gilt die Unschuldsvermutung - drohen im Fall einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre Haft, in Extremfällen sieht das Gesetz sogar lebenslänglich vor. Der Prozess soll morgen, Freitag fortgesetzt werden, ein Urteil ist dabei noch nicht zu erwarten.

Vorwurf: BfJ auf Basis von NS-Gedankengut geschaffen

Die 77-seitige Anklageschrift wirft drei der Beschuldigten vor, im Zeitraum von Oktober 2001 bis Jänner 2003 den BfJ auf Basis von NS-Gedankengut geschaffen zu haben, um "durch dauerhafte Wiederbetätigung und Propaganda die verfassungsmäßige Struktur der Republik Österreich durch eine Volksgemeinschaft nationalsozialistischer Prägung zu ersetzen". Sie hätten sich als Leiter, dessen Stellvertreter und "Propagandachef" führend in der Organisation betätigt. Zwei weitere seien als "Leiter der Einsatzgruppe" und als rechtlicher Berater aktiv gewesen. Die Vorwürfe werden von allen zurückgewiesen.

Bevor die Befragung des ersten Angeklagten beginnen konnte, verlangte einer der beiden Verteidiger, Herbert Schaller, eine weitere Gegenäußerung zur Anklage, die wegen ihm inzwischen zugänglichen Unterlagen im Verfahren erforderlich sei. Richterin Birgit Ahammer gestand ihm dies zu. Schaller erklärte dann, dass er vom Staatsanwalt klare Beweise für Wiederbetätigung seiner Mandanten verlange, etwa das Eintreten für Judenverfolgung, für die Abschaffung anderer Parteien oder die Errichtung von Konzentrationslagern. Ansonsten sei die Anklage nur der Versuch, Andersdenkende zum Thema Zuwanderung mit Hilfe des Strafrechtes auszuschalten. Seine Mandanten hätten sich nur mit diesem Thema beschäftigt und das werde ihnen nun als nationalsozialistisch vorgeworfen.

Kulturelle Veranstaltungen wie "Sonnwendfeuer"

Der erste befragte Angeklagte war der "Vorsitzende" des BfJ. Dieser sei gegründet worden als "Alternative zur Spaßgesellschaft" und sollte jungen Menschen eine Freizeitbeschäftigung ohne Alkohol und anderen Drogen und ohne Gewalttätigkeit bieten. Organisiert worden seien unter anderem Wanderungen, politische Veranstaltungen - sogenannte "Gesprächskreise" und kulturelle Veranstaltungen wie "Sonnwendfeuer". Es seien eine Homepage und eine Zeitschrift gestaltet worden, doch habe er damit eigentlich nichts zu tun gehabt. Erst auf Nachfrage des Staatsanwaltes gestand der Angeklagte ein, dies zwar organisiert zu haben, aber inhaltlich habe er sich damit nicht beschäftigt. Für nationalsozialistisches Gedankengut habe er sich nie interessiert, erklärte der Angeklagte. Es habe keine Mitglieder gegeben, keine Mitgliedsbeiträge und keine Funktionäre.

Auch mit dem "Tag der Volkstreuen Jugend" am 17. März 2007 in St. Johann im Pongau (Salzburg), der von der Exekutive aufgelöst wurde und schließlich zur Festnahme von ihm und zwei weiteren mutmaßlichen Rädelsführern führte, habe er nichts zu tun gehabt. Allerdings musste er eingestehen, dass er das Lokal dafür bestellt und daran "nicht als Mitwirkender, sondern als Gast" teilgenommen hat. (APA)