Rund um die Diskussionen um die mögliche Gefahr von Strahlung durch Handymasten in verschiedenen österreichischen Gemeinden soll eine neue Untersuchung des TÜV-Austria im Auftrag des Forum Mobilkommunikation (FMK), die der APA vorliegt, beruhigen: In unmittelbarer Nähe von ausgewählten GSM- und UMTS-Masten lagen die Mobilfunk-Immissionen erheblich unter den geltenden Grenzwerten, so das Ergebnis. Es bestehe keinerlei Gesundheitsgefährdung.

130 Messpunkte

Für die Studie haben TÜV-Techniker von September bis November 2007 die von Sendeanlagen ausgehenden elektromagnetischen Wellen an 130 Messpunkten in 52 Gemeinden gemessen. Die Auswahl der Orte fand in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium statt, wobei vor allem in Gemeinden geprüft wurde, in denen es in der Vergangenheit Debatten um die Masten gegeben hatte. Die Untersuchungen wurden an möglichst gut frequentierten Stellen (etwa Fußgängerzone) zu Hauptverkehrszeiten durchgeführt.

Am Gros der Messpunkte wurden nur wenige Tausendstel des zulässigen Rahmens ausgeschöpft. Der höchste gemessene Wert für GSM 900 lag in Lienz am Hauptplatz bei 0,01225 Watt pro Quadratmeter (W/m2). Das sind rund 0,3 Prozent des Grenzwerts. Österreich gelten mit der ÖVE/ÖNORM E 8850 die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und EU-Rat empfohlenen Grenzwerte für elektromagnetische Felder des Mobilfunks. Diese liegen bei einer elektromagnetischen Leistungsflussdichte von 10 (W/m2) für UMTS, 9 W/m2 für GSM 1.800 MHz und 4,5 Watt für GSM 900 MHz.

Schnurlostelefone, analoge Radio- und TV-Sender oder digitales TV

Um einen Überblick über die Immissionsverteilung zu erhalten, wurden an den Messpunkten auch die Beiträge anderer hochfrequenter Immissionsverursacher wie Schnurlostelefone, analoge Radio- und TV-Sender oder digitales TV erfasst. An 60 Punkten waren die Immissionen von anderen Quellen höher als jene von Mobilfunk-Anlagen, zeigte die Auswertung.

Mobile Kommunikation arbeite mit sehr geringen Sendeleistungen, weswegen ein relativ engmaschiges Netz an Masten notwendig sei. Grundsätzlich gelte, dass die Immissionen durch eine Station abnehmen, je mehr Masten es gibt, da die erforderliche Reichweite und damit die Sendeleistung niedriger geplant werden können. Der Regelbereich der Sendeleistung eines GSM-Handys zur Station (Uplink) reicht von 0,02 Watt bis 2 Watt.

Abstand

Der Abstand zu einer Sendeanlage sei kein zuverlässiges Kriterium für die Intensität der elektromagnetischen Wellen, da das Feld in eine Hauptrichtung gesendet wird. Deshalb können auch in größeren Abständen mitunter höhere Immissionen auftreten als in unmittelbarer Nähe. Weiters sei es wichtig, zwischen Uplink (Handy zu Station) und Downlink (Station zu Handy) - mit letzteren befasste sich die Untersuchung - zu unterscheiden.

Mit der Messreihe soll die Mobil-Funk-Diskussion objektiviert werden, resümierte FMK-Geschäftsführer Maximilian Maier. Überdies habe der Wissenschaftliche Beirat Funk (WBF), ein Gremiums des Verkehrsministeriums, im April befunden, dass es bei Einhaltung der Grenzwerte keine Gesundheitsgefährdung gebe. Die aktuellen Ergebnisse sollen laut FMK "unbegründete Ängste nehmen". (APA)