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apa/dpa/nietfeld

Linz - Erbschaften oder Schenkungen von Waffen können strafrechtliche Konsequenzen haben. Davor warnte am Sonntag die oberösterreichische Sicherheitsdirektion. Erst vor wenigen Tagen seien zwei Männer nach dem Waffengesetz angezeigt worden. Sie hatten Waffen, die einer der beiden von seinem Vater bekommen hatte, nicht gemeldet. Der Strafrahmen umfasst eine Geldstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Im konkreten Fall ging es unter anderem um 4.500 Schuss Munition, drei Maschinenpistolen und eine Pumpgun. Ein 43-jähriger Angestellter hatte dieses Waffenarsenal am Dachboden eines Hauses gefunden, das ihm sein Vater vermacht hatte. Er meldete den Fund aber nicht, weil er den Vater schützen wollte.

Beim Verladen angezeigt

Anfang Februar wurden die Männer beim Verladen der Waffen von einem Nachbarn beobachtet und angezeigt. Ihre Rechtfertigung: Sie hätten die Gerätschaften ohnehin zum Gendarmerieposten bringen wollen.

Offenbar ein Fall, wie er der Behörde in letzter Zeit immer öfter unterkommt, warnt der oberösterreichische Sicherheitsdirektor, Alois Lißl. Schusswaffen oder verbotene Waffen müssen innerhalb von zwei Tagen gemeldet werden, Kriegsmaterial wie Handgranaten sofort. Wer das nicht macht, muss mit einer Anzeige nach dem Waffengesetz rechnen. Darauf stehen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Zudem diene die Meldung auch dem eigenen Schutz, so Lißl. Denn gerade altes Kriegsgerät - wie zum Beispiel Handgranaten - könne jederzeit in die Luft fliegen. (APA)