Wien - Die anonyme Geburt ist seit mehr als eineinhalb Jahren auch in Österreich möglich, der rechtliche Rahmen unterscheidet sich jedoch deutlich vom französischen Modell. Das Verfahren am Menschengerichtshof wurde in Österreich mit Interesse verfolgt, direkte Auswirkungen dürfte es nicht haben.

Keine Daten registriert

Der Entscheidung ging in Österreich eine im STANDARD heftig geführte Debatte voraus: zum einen über das Recht der Kinder, um ihre Eltern Bescheid zu wissen, und andererseits über den bedingungslosen Schutz des Lebens durch Babyklappe oder anonyme Geburt. Anders als in Frankreich werden in heimischen Spitälern keine Daten anonym gebärender Frauen registriert. Damit stellt sich die Frage nicht, ob Kinder diese erfahren können. Es besteht nur die Möglichkeit für Mütter, freiwillig einen Brief für das Kind zu hinterlegen. In Frankreich wird die Identität der Schwangeren registriert, im Fall einer anonymen Geburt unter Verschluss gehalten, jetzt nur mehr bedingt.

Grünes Lob - und Kritik an österreichischer Lösung

Sigrid Pilz, Landtagsabgeordnete der Wiener Grünen, übte am österreichischen Modell Kritik, es werde Schwangeren zu einfach gemacht. Sie meint, das Recht des Kindes, seine leibliche Mutter zu kennen, werde nicht ausreichend gewürdigt.

Die grünen Frauen begrüßen aber die Regelung ausdrücklich. Wiens Gesundheitsstadträtin Elisabeth Pittermann erklärt, dass seither kein Neugeborenes in einem Wiener Park weggelegt wurde.

Eine Frau, die in Österreich ihr Kind anonym zur Welt bringt oder in eine Babyklappe legt, bleibt ohne Verfolgung, weil sie das Neugeborene damit nicht schutzlos sich selbst überlassen hat. (red, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 14.2. 2003)