Die Schweiz will rassendiskriminierende Kennzeichen verbieten

montage: derStandard.at

Bern - Wer in der Schweiz öffentlich ein rassendiskriminierendes Kennzeichen - beispielsweise ein Hakenkreuz - verwendet, soll künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Die Schweizer Regierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Begutachtung geschickt. Ziel ist eine wirkungsvollere Bekämpfung von Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda. Der Artikel "Rassendiskriminierung" wird nicht geändert. Hingegen will die Regierung im Strafgesetzbuch zwei neue Strafbestände einfügen: "Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung" und "rassendiskriminierende Vereinigung".

Die öffentliche Verwendung von rassendiskriminierenden Symbolen soll neu strafrechtlich verfolgt werden können. Bei Vereinigungen muss die Rechtswidrigkeit nach dem Willen der Regierung "klar erkennbar" sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Statuten der Vereinigung strafbare Zielsetzungen enthalten. Bestraft werden soll, wer eine solche Vereinigung gründet, ihr beitritt oder zu einem Beitritt auffordert. Rassendiskriminierendes Verhalten einzelner Mitglieder macht eine Vereinigung dagegen noch nicht zur rassendiskriminierenden Vereinigung.

Überwachungen auch im Internet

Weil die Publikation rassendiskriminierender Kennzeichen und die Kommunikation unter Vereinigungen oft via Internet erfolgt, sollen zu Untersuchungszwecken auch Fernmelde- und Postüberwachungen angeordnet werden können. Dafür ist eine Anpassung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) notwendig. Weiter will die Regierung in Bern die Beschlagnahmung von rassendiskriminierendem oder zu Gewalt aufrufendem Propagandamaterial vereinfachen. Heute braucht es dazu ein Strafverfahren. Im Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit soll die Beschlagnahmung als verwaltungsrechtliche Maßnahme geregelt werden.

Links- und Rechtsextreme gleichermaßen erfasst

Die Regierung hält fest, dass sie nicht einzelne Gewaltphänomene im Visier habe. Links- und rechtsextremistisch motivierte Gewalt oder Ausschreitungen in Sportstadien seien in der Vorlage gleichermaßen erfasst. Zur Bekämpfung von Hooliganismus will die Schweiz eine nationale Datenbank schaffen. Eine solche sei auch für die internationale Zusammenarbeit notwendig, besonders in Hinblick auf die Austragung der Fußball-Europameisterschaft 2008 in der Schweiz und Österreich. Bekannten Gewalttätern könnte so der Zugang zum Stadion verweigert werden. (APA/sda)