Wien - Mit der ressortübergreifenden Kampagne "Gemeinsam gegen Gewalt", die Prävention und Konfliktlösung in den Vordergrund stellt, wollen die SPÖ-MinisterInnen in den kommenden Monaten verstärkt gegen Gewalt vorgehen.
Vor EURO aktiv werden
Wichtig sei dies auch im Hinblick auf die Fußball-EM, betonte Sozialminister Erwin Buchinger. Einer britischen Studie (mehr dazu hier) zufolge sei im Rahmen von Sport-Großereignissen wie der EURO eine Gewalt-Zunahme von bis zu 30 Prozent zu verzeichnen. Ab Mai starte daher eine Sensibilisierungs-Offensive gemeinsam mit der Organisation "White Ribbon" unter dem Motto "Wir sind Männer ohne Gewalt" ebenso wie die Homepage "Wir sind Männer" mit Infos zum Thema Prävention.
Mehr Promo für Hilfe
Frauenministerin Doris Bures plant anlässlich der EM verstärkte Maßnahmen in den Gewaltschutzzentren. Hilfsangebote sollen mehr beworben werden, die Frauen-Helpline bleibe verstärkt besetzt und zusätzlich werde die Info-Kampagne "verliebt, verlobt, verprügelt" fortgesetzt, so Bures.
Mehr Opferrechte im Prozess
Justizministerin Maria Berger will vor allem Änderungen bei
den rechtlichen Rahmenbedingungen in Zivilverfahren sowie in der
Strafjustiz. Einerseits sollen die Opferrechte im Prozess gestärkt werden: So soll
das Institut der Prozessbegleitung, das sich im Strafverfahren sehr
bewährt habe, auch auf die oft anschließenden Zivilverfahren
ausgedehnt werden. Weiters soll auch im Zivil- und
Außerstreitverfahren eine schonende Vernehmung von Verbrechensopfern
eingeführt werden, v.a. durch die Vermeidung der direkten
Konfrontation mit dem TäterInnen und Videoaufnahmen.
Wegweisung bei "Stalking" verlängern
Auch das System der Wegweisung bei Gewalt in der Familie will man rechtlich verändern. Künftig wird zwischen Wegweisung im und
außerhalb des Wohnbereiches, letzteres betrifft etwa "Stalking",
unterschieden werden. Bei der Wegweisung aus der Wohnung soll die
Dauer von drei auf sechs Monate ausgedehnt werden; außerdem sollen
auch Personen, die nicht nahe Angehörige sind, weggewiesen werden
können. Die Wegweisung bei "Stalking" soll auf bis zu 12 Monate
ausgedehnt werden, informierte Berger.
Neuer Straftatbestand "beharrliche Gewaltausübung"
Im Bereich Strafjustiz plant die Justizministerin einen neuen Straftatbestand
gegen beharrliche Gewaltausübung; davon sollen Situationen erfasst
sein, in denen etwa Frauen jahrelang der Gewalt ihres Mannes
ausgesetzt waren, aber auch Gewaltverhältnisse in Kinder- und
Pflegeheimen oder bei Entführungsopfern. "Die gesamte
Leidensgeschichte des Opfers soll im Strafprozess zum Ausdruck
kommen", während bisher der Fokus auf einzelnen Gewalttaten, wie der
letzten Körperverletzung, lag, so Berger Verschiedene Gewalttaten, wie
körperliche Gewalt, Nötigung oder Beleidigungen, sollen in ihrer
Gesamtheit mit einer entsprechend schweren Strafe geahndet werden.
Speziell geschult werden dafür auch die StaatsanwältInnen. Bereits
seit 1. Jänner 2008 gibt es bei allen großen Staatsanwaltschaften
Spezialreferate für Gewalt im sozialen Nahraum; noch heuer soll es
maßgeschneiderte Fortbildungsangebote geben. Vereinheitlichen und
verschärfen will Berger auch die Anzeigepflichten für bestimmte
Berufsgruppen wie ÄrztInnen, PsychologInnen - wobei eine Balance zwischen
der Strafverfolgung und dem Wohl des Kindes zu finden ist, wie Berger
betonte.
Gerichtliche Aufsicht über SexualstraftäterInnen
Für gefährliche SexualstraftäterInnen soll eine strenge gerichtliche
Aufsicht geschaffen werden; das Gericht bekommt die Möglichkeit, nach
der Entlassung Bewährungshilfe anzuordnen oder dem Täter Weisungen zu
erteilen, wie ein Berufsverbot für bestimmte Berufe oder auch
Betätigungsverbote, z.B. das Verbot, als JugendtrainerIn zu arbeiten.
Außerdem kann das Gericht eine Therapie anordnen oder anweisen, dass
jeder Wohnsitzwechsel gemeldet werden muss.
Kompetenzzentrum für Opferhilfe
In Arbeit ist außerdem ein Kompetenzzentrum für Opferhilfe als
Koordinationsstelle. Dort wird dann auch die seit 1. Juli 2007
bestehende Opfer-Hotline (Telefonnummer 0800 112 112 aus ganz
Österreich zum Ortstarif) angesiedelt sein. (APA/red)