Ein weiteres Mal hat das Österreichische Volksgruppenzentrum eine so genannte Popularbeschwerde an den Bundeskommunikationssenat (BKS) initiiert, die am Donnerstag eingereicht wurde. Darin wirft man dem ORF vor, die gesetzliche Verpflichtung zur Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen in den Sprachen der autochthonen Volksgruppen (§ 5 ORF-Gesetz) nicht zu erfüllen.

Eine gleich lautende Beschwerde ist bereits im November 2002 eingelegt worden, noch hat der BKS, der als Aufsichtsorgan über die Einhaltung des ORF-Gesetzes fungiert, keine Entscheidung getroffen. Beschwerden an den Senat können sich immer nur auf einen Zeitraum von maximal sechs Wochen rückbeziehen, erläuterte Maria Windhager, Rechtsvertreterin der Volksgruppen in der Causa. Mit Jahresende sei aber etwa die Einstellung der Kooperation des ORF mit dem slowenischsprachigen Radio dva in Kärnten definitiv erfolgt.

Die Sprachen der Volksgruppen - Tschechen, Slowaken, Slowenen, Ungarn und Roma - müssen laut Gesetz "in einem angemessenen Ausmaß" und an angemessenen Sendeplätzen im ORF-Programm zu finden sein. Für Marjan Pipp, Präsident des Österreichischen Volksgruppenzentrums, sind die Sendezeiten aber "völlig unzureichend". Damit würden auch die Schutznormen des Europarates verletzt, der Programmauftrag nach dem ORF-Gesetz werde nicht erfüllt.

"Völlig unzureichende Sendezeiten"

"Die völlig unzureichenden Sendezeiten für Volksgruppen im ORF widersprechen den Schutznormen des Europarates und erfüllen den Programmauftrag nach dem ORF-Gesetz nicht", erklärte er anlässlich der Einreichung der Beschwerde. Auch die Beendigung des Kooperationsprojektes "Minderheitenradio in Kärnten" durch den ORF verstoße gegen das ORF-Gesetz und werde mit dieser Beschwerde bekämpft.

Der Ball für eine zufrieden stellende Lösung der volksgruppensprachlichen Radio und Fernsehsendungen sei aber bei der Bundesregierung. "Ein erweiterter gesetzlicher Programmauftrag für identitätsstiftende Qualitätsprogramme bedingt adäquate wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber sorgsam so zu gestalten hat, dass eine Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags gewährleistet ist", sagte Pipp. Die österreichischen Volksgruppen könnten auf Radio- und Fernsehprogramme in ihren Muttersprachen nicht verzichten. Österreich sei aufgefordert, "der noch unlängst als europaweit vorbildlich gefeierten Staatszielbestimmung zum Volksgruppenschutz endlich Leben einzuhauchen".

Hungerstreik

Seit Montag sind vier Mitarbeiter von Radio dva im - vorerst auf eine Woche befristeten - Hungerstreik, um auf die Situation aufmerksam zu machen. Bleibt eine dauerhafte Absicherung für ein ganztägiges slowenisches Radio aus, werden sie Mitte März in einen unbefristeten Hungerstreik treten.

Schennach: Volksgruppenradios brauchen Rechtssicherheit

Für eine solche Absicherung machte sich am Donnerstag auch der Grüne Mediensprecher und Bundesrat Stefan Schennach stark. "Wir brauchen ein slowenisches Radio, wir brauchen ein kroatisches Radio. Und wir brauchen auch einen Offenen Kanal in Wien, nicht nur für die autochthonen Volksgruppen, sondern auch für die Sprachen der Migranten", sagte er im Gespräch mit der APA. Für eine künftige Regierung müsse es Ziel sein, Rechtssicherheit und klare Regelungen zu schaffen.

Radio Agora: Einstellung des Sendebetriebes im März droht

Auch Radio Agora, neben Radio dva zweiter slowenischsprachiger Sender in Kärnten, kämpft um sein Überleben. "Aus heutiger Sicht muss der Sendebetrieb im März 2003 eingestellt werden", teilte Geschäftsführerin Angelika Hödl mit. Damit würde auch die Lizenz verloren gehen "und das unabhängige slowenisch-, deutsch- und mehrsprachige Radio der Vergangenheit angehören".

Unter dem Titel "Radio Agora braucht eure Hilfe" startete der Sender am Donnerstag einen Spendenaufruf, "um zumindest die minimalen Betriebskosten finanzieren zu können und den Studiostandort zu erhalten". Die Radiomacher wünschen sich auch politische und finanzielle Unterstützung des Landes und der Gemeinden sowie eine Basisfinanzierung durch das Bundeskanzleramt. (APA)