Jahrelang hatte der Kommunalbeamte aus Niedersachsen beim Anblick seiner Tochter gezweifelt: Dieses Mädchen sollte sein Kind sein? Wo ihm doch sein Urologe 90-prozentige Zeugungsunfähigkeit attestiert hatte? Die Mutter, von der er bereits getrennt lebte, verweigerte aber einen Vaterschaftstest. Also sandte der Mann schließlich einen ausgespuckten Kaugummi der damals Zwölfjährigen auf eigene Faust zum Vaterschaftstest ins Labor. Das Ergebnis: Eine Vaterschaft ist zu 99,99 Prozent ausgeschlossen. Um Unterhaltszahlungen kam der Mann aber nicht umhin. Denn deutsche Gerichte erkennen heimliche "Papa-Tests", die ohne Zustimmung der Mutter oder des Kindes gemacht worden sind, nicht an. Empört zog der Betrogene bis vor das Verfassungsgericht.

Dieses entschied vor einem Jahr: Heimliche Vaterschaftstests bleiben verboten, weil sie das informelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes untergraben. Doch die HöchstrichterInnen sahen auch die Not der zweifelnden Väter und entschieden: Wenn eine Mutter die Zustimmung zum Test verweigert, muss dieser künftig gerichtlich angeordnet werden. Dieses Urteil hat der Bundestag nun umgesetzt, das Gesetz soll noch im März in Kraft treten.

Rechtsfrieden

"Wir schaffen Rechtsfrieden in einem familienrechtlich schwierigen Bereich", sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die dafür sogar von der Opposition gelobt wird. Denn zurzeit wenden sich jährlich rund 50.000 an ein Genlabor, um einen heimlichen Test durchführen zu lassen. Die Kosten dafür: von 150 Euro aufwärts. 20 Prozent der Männer erfahren dabei, dass sie nicht der leibliche Vater sind.

Noch eine gravierende Änderung kommt auf Familien in Deutschland zu: Ein negatives Testergebnis führt nicht mehr automatisch dazu, dass sich der Mann vom Kind lossagen muss und damit rechtlich die Vaterschaft verliert. Väter, die erfahren, dass ihr Kind ein "Kuckuckskind" ist, haben nun zwei Jahre lang Zeit, zu entscheiden, ob sie die Vaterschaft anfechten wollen oder vor dem Gesetz der Vater bleiben wollen - auch wenn sie nicht leibliche Väter sind.

Österreich: Tests unzulässig

Auch in Österreich haben heimliche "Papa-Tests" gemäß Paragraf 1 Datenschutzgesetz und Paragraf 16 AGBG keine Beweiskraft. Im Justizministerium weist man allerdings darauf hin, dass diese Tests auch gar nicht nötig seien. Denn zweifelnde Väter in Österreich hätten bereits jetzt die Möglichkeit, eine Vaterschaft gerichtlich klären zu lassen. Man muss jedoch Fristen beachten: Erfährt ein Mann (durch einen Test oder von der Kindesmutter persönlich), dass er gar nicht der biologische Vater ist, dann muss er binnen zweier Jahre reagieren und die Angelegenheit vor Gericht bringen. (Birgit Baumann aus Berlin, DER STANDARD, Print, 23./24.2.2008)