London/Wien - Obwohl der Iran 2002 zugesichert hat, keine Menschen mehr zu steinigen, hat es seitdem mehrfach Hinrichtungen dieser Art gegeben, machte amnesty Österreich am Montag in einer Aussendung aufmerksam. Zudem treffe diese Hinrichtungsform vermehrt Frauen. "Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, dass die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird, und auch nicht so klein, dass man sie nicht mehr als Stein ansehen kann." So steht es im iranischen Strafgesetzbuch und so werden Steinigungen auch heute noch vollstreckt, dokumentiert ein von amnesty international (ai) veröffentlichter Bericht. "Steinigungen sind besonders grausam", so Heinz Patzelt, Generalsekretär von ai-Österreich. "Die Absicht ist klar: Der Tod durch Steinigung soll langsam und qualvoll eintreten."

Der Tod durch Steinigung steht im Iran auf eine Tat, die in den meisten Ländern nicht einmal strafbar ist: Ehebruch. Als Beweismittel können die "Erkenntnisse" des Richters ausreichen. Zudem gilt die Zeugenaussage einer Frau nur, wenn mindestens zwei Männer sie bestätigen. Bei der Steinigung werden Männer bis zur Hüfte und Frauen bis unter die Brust eingegraben. Dann wird unter den Augen von Richter, Zeugen und Schaulustigen die Steinigung vollstreckt.

Diskriminierung

Die Mehrheit der zum Tod durch Steinigung Verurteilten sind Frauen. "Das liegt daran, dass Frauen in vieler Hinsicht diskriminiert sind", erklärte Patzelt. Für Frauen ist es schwerer, eine Scheidung zu erreichen. Die Aussage einer Frau gilt vor Gericht nur halb soviel wie die eines Mannes. Angehörige ethnischer Minderheiten verstehen die Gerichtsprache Persisch oft nicht, andere können nicht lesen und schreiben. Und vielen Frauen fehlt schlicht das Geld für einen Anwalt - so gehen Steinigungen oft ungerechte Gerichtsverhandlungen voraus.

amnesty forderte die iranische Regierung auf, alle noch anstehenden Steinigungen auszusetzen und die Anwendung der Todesstrafe durch Steinigung sowie die Bestrafung von "einvernehmlichen außerehelichen sexuellen Beziehungen" auf Gesetzesebene endgültig abzuschaffen. Zudem sollte der Iran als Unterzeichnerstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte auf die Abschaffung der Todesstrafe hinarbeiten.

Verurteilung

Die deutsche Bundesregierung verurteilte den Iran in einer Reaktion auf den ai-Bericht scharf. Ein Sprecher des Außenministeriums sagte am Montag in Berlin: "Was wir für ganz besonders verabscheuungswürdig halten, sind Hinrichtungspraktiken wie die sogenannte Steinigung oder das öffentliche Hängen". Dem Iran sei bereits in der Vergangenheit unmissverständlich signalisiert worden, "dass wir das für falsch halten und wir drängen im Gespräch mit dem Iran darauf, dass solche Praktiken eben nicht praktiziert werden". Die Berichte über grausame und menschenverachtende Hinrichtungsmethoden im Iran seien nicht neu. (red/APA)